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NABU ruft zur bun­des­wei­ten Vogel­zäh­lung auf

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Foto: NABU/Sebastian Hen­nigs — Pres­se­mit­tei­lung NABU

Mit­mach-Akti­on wird zei­gen, wie es um die Vogel­be­stän­de steht

Wer fliegt und piept in Gär­ten und Parks? Das soll die 15. „Stun­de der Gar­ten­vö­gel“ zei­gen, Deutsch­lands größ­te wis­sen­schaft­li­che Mit­mach-Akti­on. Der NABU Nie­der­sach­sen ruft gemein­sam mit der NAJU Nie­der­sach­sen vom 10. bis zum 12. Mai dazu auf, eine Stun­de lang Vögel zu beob­ach­ten, zu zäh­len und zu melden.

„Sor­gen machen uns seit eini­gen Jah­re Gebäu­de­brü­ter und Insek­ten fres­sen­de Vögel, bei­spiels­wei­se Rauch- und Mehl­schwal­ben“, so Phil­ip Foth, Pres­se­spre­cher des NABU Nie­der­sach­sen. „Die­se fin­den durch das Insek­ten­ster­ben immer weni­ger Nah­rung und durch Gebäu­de­sa­nie­run­gen auch immer weni­ger Wohn­raum.“ Bereits zwi­schen 2017 und 2018 sind die Bestän­de der bei­den Vogel­ar­ten in Nie­der­sach­sen um 14 Pro­zent (Rauch­schwal­be) und 10 Pro­zent (Mehl­schwal­be) zurück­ge­gan­gen. „Es wird span­nend zu beob­ach­ten sein, wie sich das Vor­kom­men in die­sem Jahr ent­wi­ckelt.“ Seit der ers­ten Vogel­zäh­lung 2005 sind bei­de Arten um etwa die Hälf­te zurück­ge­gan­gen. Das zeigt die Aus­wer­tung aus 15 Jah­ren Stun­de der Gartenvögel

„Betrof­fen sind aller­dings auch alle ande­ren Gar­ten­vö­gel, die für Ihre Jung­auf­zucht auf Insek­ten ange­wie­sen sind“, erklärt Phil­ip Foth wei­ter. „Dazu gehö­ren ger­ne gese­he­ne Vögel wie Kohl- und Blau­mei­se sowie Rot­kehl­chen, die alle­samt sel­te­ner anzu­tref­fen sind. Wir war­ten gespannt auf die dies­jäh­ri­gen Ergeb­nis­se, um zu sehen, wel­che Ent­wick­lung fest­ge­stellt wer­den kön­nen.“ Von den 15 häu­figs­ten Gar­ten­vö­geln in Nie­der­sach­sen wie­sen 2018 nur der Haus­sper­ling und die Rin­gel­tau­be eine Zunah­me auf.

Fast 7.000 Men­schen haben im ver­gan­ge­nen Jahr allein in Nie­der­sach­sen bei der „Stun­de der Gar­ten­vö­gel“ ehren­amt­lich Daten erho­ben und dadurch wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen dar­über gelie­fert, wie es den ver­schie­de­nen Vogel­ar­ten geht. Ins­ge­samt erfolg­ten aus über 4.300 Gär­ten Mel­dun­gen zu Vogel­vor­kom­men. Der häu­figs­te nie­der­säch­si­sche Gar­ten­vo­gel 2018 war der Haus­sper­ling, gefolgt von Amsel, Kohl­mei­se, Blau­mei­se und Star. Deutsch­land­weit betei­lig­ten sich fast 57.000 Vogel­freun­de an der Aktion.

So funk­tio­niert die „Stun­de der Gar­ten­vö­gel“
Von einem ruhi­gen Plätz­chen im Gar­ten oder vom Zim­mer­fens­ter aus wird von jeder Vogel­art die höchs­te Anzahl notiert, die im Lau­fe einer Stun­de ent­deckt wird. Die Beob­ach­tun­gen kön­nen online unter www.stundedergartenvoegel.de und mit der kos­ten­lo­sen NABU Vogel­füh­rer App gemel­det wer­den. Mel­de­schluss ist der 20. Mai. Die kos­ten­lo­se Ruf­num­mer zum Mel­den ist am 11. und 12. Mai, jeweils von 10 bis 18 Uhr geschal­tet: 0800 1157115. 

Aktu­el­le Zwi­schen­stän­de und ers­te Ergeb­nis­se sind ab dem ers­ten Zähl­tag auf www.stundedergartenvoegel.de abruf­bar und kön­nen mit ver­gan­ge­nen Jah­ren ver­gli­chen werden.

Wer schon vor der „Stun­de der Gar­ten­vö­gel“ spie­le­risch das Erken­nen von Arten üben will, kann dies mit dem neu­en Online-Lear­ning-Tool NABU Vogel­trai­ner unter www.vogeltrainer.de machen. Hier wer­den 15 häu­fi­ge Gar­ten­vö­gel vorgestellt.

„Schul­stun­de der Gar­ten­vö­gel“
Für klei­ne Vogel­ex­per­ten hat die NAJU die „Schul­stun­de der Gar­ten­vö­gel“ (6. bis 10. Mai) ins Leben geru­fen. Ein NAJU-Akti­ons­pa­ket ver­sorgt teil­neh­men­de Grup­pen und Klas­sen mit Zähl­kar­ten, einem „Vogel­büch­lein für die Hosen­ta­sche“ für jedes Kind, einem NAJU-Pos­ter, auf dem Kin­der die häu­figs­ten Vogel­ar­ten in Deutsch­lands Gär­ten und ihre Beson­der­hei­ten ken­nen­ler­nen, sowie einem Begleit­heft. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen unterwww.NAJU.de/sdg.

Das Akti­ons­pa­ket „Schul­stun­de der Gar­ten­vö­gel“ kann gegen Ein­sen­dung eines Fünf-Euro-Scheins an NABU Nie­der­sach­sen, Stich­wort ‚Schul­stun­de‘, Allee­str. 36, 30167 Han­no­ver bestellt werden.

Ein Info­pa­ket zur „Stun­de der Gar­ten­vö­gel“ mit wei­te­ren Infor­ma­tio­nen samt Zähl­hil­fe und Gar­ten­vo­gel­por­träts ist eben­falls erhält­lich gegen einen Fünf-Euro-Schein an: NABU Nie­der­sach­sen, Stich­wort ‚Stun­de der Gar­ten­vö­gel‘, Allee­str. 36, 30167 Hannover.


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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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