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Fami­li­en­leis­tun­gen Das ändert sich 2020

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Zum 1. Janu­ar 2020 tre­ten Ände­run­gen beim Kin­der­zu­schlag, beim Unter­halts­vor­schuss und bei den Kin­der­frei­be­trä­gen in Kraft. Von den Ver­bes­se­run­gen pro­fi­tie­ren ins­be­son­de­re Fami­li­en mit klei­nen Einkommen.

Für vie­le Müt­ter, Väter und ihre Kin­der ver­bes­sern sich zum Jah­res­wech­sel Leis­tun­gen vom Staat. Vor allem Fami­li­en mit klei­nen Ein­kom­men und Allein­er­zie­hen­de, die etwas mehr Unter­stüt­zung brau­chen, pro­fi­tie­ren. Eine Übersicht.

Allein­er­zie­hen­de, die vom ande­ren Eltern­teil kei­nen oder nicht regel­mä­ßig Unter­halt für ihr Kind erhal­ten, kön­nen Unter­halts­vor­schuss bean­tra­gen. So hilft die Leis­tung Allein­er­zie­hen­den, die finan­zi­el­le Lebens­grund­la­ge ihrer Kin­der zu sichern. Die Sät­ze wer­den zum 1. Janu­ar 2020 erhöht.

  • Für Kin­der bis fünf Jah­ren steigt der Unter­halts­vor­schuss um 15 Euro auf bis zu 165 Euro.
  • Für Kin­der zwi­schen sechs und elf Jah­ren beträgt der Unter­halts­vor­schuss künf­tig bis zu 220 Euro. Das ist ein Plus von 18 Euro.
  • Für Kin­der von zwölf bis ein­schließ­lich 17 Jah­ren liegt der Unter­halts­vor­schuss im neu­en Jahr bei bis zu 293 Euro, statt wie bis­her bei bis zu 272 Euro.

Zum 1. Janu­ar ent­fal­len beim Kin­der­zu­schlag die obe­ren Ein­kom­mens­gren­zen. Dadurch kön­nen auch Fami­li­en mit etwas höhe­ren Ein­kom­men Kin­der­zu­schlag bezie­hen. Das Ein­kom­men der Eltern, das über den eige­nen Bedarf hin­aus­geht, wird dabei nur noch zu 45 Pro­zent ange­rech­net, statt wie bis­her zu 50 Pro­zent. Bereits zum 1. Juli 2019 stieg der Kin­der­zu­schlag von maxi­mal 170 Euro auf bis zu 185 Euro pro Monat und Kind.

Zum 1. Janu­ar erhö­hen sich außer­dem die Kin­der­frei­be­trä­ge. Der Kin­der­frei­be­trag liegt künf­tig bei 5172 Euro. Der Betrag erhöht sich damit um 192 Euro. Eltern erhal­ten — je nach Ein­kom­men — ent­we­der Kin­der­geld oder die Frei­be­trä­ge für Kin­der bei der Ein­kom­men­steu­er. Dabei prüft das Finanz­amt, wel­che der bei­den Leis­tun­gen für Eltern güns­ti­ger ist.

Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO-Verlag


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