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Coro­na: Kei­ne Besu­che mehr in Kran­ken­häu­sern und Pflegeeinrichtungen

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Kein Tages­pfle­ge-Betrieb für älte­re Men­schen / Maß­nah­men zum Schutz der Bewoh­ner, Pati­en­ten und Beschäftigten
Der Land­kreis Leer wird mor­gen, 17. März, zwei wei­te­re All­ge­mein­ver­fü­gun­gen ver­öf­fent­li­chen. Damit ver­fügt die Kreis­ver­wal­tung stär­ke­re Vor­sichts­maß­nah­men zum Schutz der Bewoh­ner, Pati­en­ten sowie Beschäf­tig­ten der Kran­ken­häu­ser und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen im Kreisgebiet.
Der Besuch von Pati­en­ten in Kran­ken­häu­sern sowie von Bewoh­nern in teil­sta­tio­nä­ren und sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen der Pfle­ge sowie Ein­rich­tun­gen, in denen über Tag und/oder über Nacht Leis­tun­gen der Ein­glie­de­rungs­hil­fe erbracht wer­den, wird ab sofort untersagt.
Aus­nah­men gel­ten für “wer­den­de Väter” und Pati­en­ten und Bewoh­ner mit pal­lia­ti­ver Ver­sor­gung. Eben­so gilt eine Aus­nah­me, wenn es sich um Pati­en­ten unter 14 Jah­ren han­delt. In die­sem Fall ist der Besuch jeweils eines Erzie­hungs­be­rech­tig­ten erlaubt. Wei­te­re Aus­nah­men kön­nen in Abspra­che mit der jewei­li­gen Ein­rich­tung zuge­las­sen wer­den, ins­be­son­de­re bei pfle­ge­ri­scher oder medi­zi­ni­scher Not­wen­dig­keit, heißt es in der Ver­fü­gung des Land­krei­ses Leer.
Zudem wird der Betrieb der Tages­pfle­ge-Ein­rich­tun­gen für älte­re Men­schen, pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen oder Men­schen mit Behin­de­run­gen untersagt.

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