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Coro­na­vi­rus: Land­kreis Leer erlässt zwei wei­te­re Allgemeinverfügungen

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Wegen der Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus hat der Land­kreis Leer zwei wei­te­re All­ge­mein­ver­fü­gun­gen erlas­sen. Von die­sem Don­ners­tag an wird der Zugang zur Insel Bor­kum ein­ge­schränkt: Per­so­nen, die dort nicht ihren ers­ten Wohn­sitz haben, dür­fen die Insel nicht mehr betre­ten. Es gibt jedoch Aus­nah­men für Arbeit­neh­mer, medi­zi­ni­sches Per­so­nal oder die Insel­ver­sor­gung mit Gütern des täg­li­chen Bedarfs.
Die ande­re Ver­fü­gung ent­hält Rege­lun­gen für Beher­ber­gungs­stät­ten, Restau­rants sowie für Werk­stät­ten und Tages­för­der­stät­ten für behin­der­te Men­schen. Sie unter­sagt Betrei­bern etwa von Hotels und Cam­ping­plät­zen sowie Ver­mie­tern von Feri­en­woh­nun­gen und Feri­en­zim­mern, Urlau­ber zu beher­ber­gen. Dies gilt auch für Kur­ein­rich­tun­gen und prä­ven­ti­ve Reha-Ein­rich­tun­gen. Urlau­ber, die zur­zeit noch beher­bergt wer­den, müs­sen ihre Rück­rei­se antre­ten – mög­lichst schon an die­sem Don­ners­tag, spä­tes­tens aber bis zum 25. März 2020.
Für Restau­rants, Spei­se­gast­stät­ten und Men­sen wer­den die Öff­nungs­zei­ten beschränkt: Sie dür­fen nur noch in der Zeit zwi­schen 6 Uhr und 18 Uhr geöff­net sein. Sie dür­fen auch nur dann öff­nen, wenn durch Auf­la­gen sicher­ge­stellt ist, dass das Risi­ko einer Ver­brei­tung des Coro­na­vi­rus  mini­miert wird.
Ein­schrän­kun­gen gibt es auch beim Betre­ten von Werk­stät­ten und Tages­för­der­stät­ten für behin­der­te Men­schen sowie ver­gleich­ba­re ambu­lan­te und teil­sta­tio­nä­re Ange­bo­te der Ein­glie­de­rungs­hil­fe. Für bestimm­te Grup­pen gibt es Betre­tungs­ver­bo­te. Die Trä­ger müs­sen dar­über hin­aus sicher­stel­len, dass Abstands- und Hygie­ne­re­geln ein­ge­hal­ten und Nah­kon­tak­te soweit wie mög­lich ver­hin­dert werden.
Die bei­den All­ge­mein­ver­fü­gun­gen wer­den im Wort­laut in den hie­si­gen Tages­zei­tun­gen im Anzei­gen­teil ver­öf­fent­licht. Sie kön­nen im Übri­gen auf der Inter­net­sei­te des Land­krei­ses Leer nach­ge­le­sen werden:

Anzei­ge:

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