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Auf­ge­deckt: Tön­nies-Zulie­fe­rer quält Schweine

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Bild­rech­te: Deut­sches Tier­schutz­bü­ro e.V.

Nach dem Coro­na-Aus­bruch und der Schlie­ßung von Deutsch­lands größ­tem Schlacht­hof in Rhe­da-Wie­den­brück, schaut die gan­ze Repu­blik auf Tön­nies. Zurecht wer­den die Werk­ver­trä­ge, Arbeits- und Lebens­be­din­gun­gen der Arbeiter*innen scharf kri­ti­siert. Neben den Men­schen wer­den durch Tön­nies aber auch mil­lio­nen­fach Tie­re aus­ge­beu­tet und gequält. Allei­ne im Schlacht­hof in Rhe­da-Wie­den­brück hat Tön­nies in der Ver­gan­gen­heit bis zu 30.000 Schwei­ne pro Tag geschlach­tet. Weit über 100 Tier­trans­por­ter fuh­ren täg­lich in den Schlacht­hof. Seit letz­ter Woche hat der Schlacht­hof wie­der geöff­net, der­zeit wer­den dort bis zu 10.000 Schwei­ne täg­lich getötet.

Dem Deut­schen Tier­schutz­bü­ro ist nun Bild­ma­te­ri­al aus einer Schwei­ne­mast in Rhe­da-Wie­den­brück zuge­spielt wor­den. Laut einem Medi­en­be­richt und tele­fo­ni­scher Aus­kunft des Betrei­bers, wer­den die Schwei­ne bei Tön­nies geschlach­tet. Die Zustän­de in der ange­zeig­ten Mast­an­la­ge, in der ca. 1.000 Schwei­ne gehal­ten wer­den, sind grau­sam. So lei­den vie­le der Schwei­ne an Ver­let­zun­gen, die ganz offen­sicht­lich nicht behan­delt wer­den. “Unzäh­li­ge Schwän­ze und Ohren sind blu­tig gebis­sen, hier müss­te der Mäs­ter ein­schrei­ten, das tut er aber schein­bar nicht” kri­ti­siert Deni­se Weber, Pres­se­spre­che­rin vom Deut­schen Tier­schutz­bü­ro. In einer Sze­ne sieht man ein her­vor­ste­hen­des, blu­ti­ges und stark geschwol­le­nes Auge, das Schwein ist ver­mut­lich auf die­sem Auge blind. In einer ande­ren Sze­ne sieht man einen unbe­han­del­ten, Ten­nis­ball gro­ßen Abs­zess an einem Ohr. “Sol­che gra­vie­ren­den Ver­let­zun­gen und Ent­zün­dun­gen pas­sie­ren nicht über Nacht, hier scheint der Mäs­ter sei­ner Für­sor­ge und Ver­ant­wor­tung nicht nach­ge­kom­men zu sein” so Weber. Das zeigt sich auch an den hygie­ni­schen Zustän­den, in eini­gen Berei­chen der Mast­an­la­ge drückt die Gül­le durch die Spal­ten­bö­den nach oben. Zu einem ver­nich­ten­den Ergeb­nis kommt auch Univ.-Prof (i.R.) Dr. Sieg­fried Ueber­schär in einem Kurz-Gut­ach­ten. Er sieht drin­gend Hand­lungs­be­darf und sieht den Tat­vor­wurf der Tier­quä­le­rei erfüllt. Das Deut­sche Tier­schutz­bü­ro hat gegen den Tön­nies-Zulie­fe­rer Straf­an­zei­ge bei der Staats­an­walt­schaft Bie­le­feld wegen des Ver­sto­ßes gegen das Tier­schutz­ge­setz erstat­tet. Zudem wur­den heu­te das zustän­di­ge Vete­ri­när­amt und das Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um in Düs­sel­dorf infor­miert und zum Han­deln aufgefordert.

Die Bild­auf­nah­men sind letz­te Woche Mon­tag in der Nacht zu Diens­tag (13.07. /14.07.2020) ent­stan­den und zei­gen in eini­gen Berei­chen einen sehr vol­len Stall. “Von einem “Schwei­ne­stau” kann in die­sem Stall aber den­noch nur bedingt die Rede sein, da beson­ders vie­le der Jung­tie­re Ver­let­zun­gen auf­wei­sen. Der Land­wirt steht auch in die­ser Situa­ti­on als Schwei­ne­hal­ter in der Pflicht, die Tie­re immer so zu hal­ten, dass es geset­zes­kon­form ist, so müss­te er bei einer höhe­ren Bestands­dich­te den Tie­ren alter­na­ti­ve Plät­ze anbie­ten. “Zudem bestä­tig­te der Mäs­ter, dass es in sei­nem Stall nicht zu einem Schwei­ne­stau gekom­men ist oder der­zeit dazu kom­men wür­de. “Nach uns vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen, war die Situa­ti­on auf der Nacht von Sonn­tag auf Mon­tag unver­än­dert in der Schwei­ne­mast” so Weber.

Man muss sich vor Auge hal­ten, dass einem Mast­schwein laut Gesetz nur ein Platz von 0,75 qm² zuge­stan­den wird” kri­ti­siert Weber. In der soge­nann­ten “Nutz­tier­hal­tung” muss sich drin­gend etwas ändern, das Sys­tem gehört abge­schafft. Die Tierrechtler*innen neh­men das Bild­ma­te­ri­al zum Anlass, um erneut auf­zu­zei­gen, wie Tie­re in Deutsch­land und für Tön­nies gehal­ten wer­den. “Die Wahr­schein­lich­keit, dass man beim soge­nann­ten “Metz­ger des Ver­trau­ens”, an der Fleisch­the­ke im Super­markt oder beim abge­pack­ten Fleisch beim Dis­coun­ter, Fleisch aus der Mas­sen­tier­hal­tung erhält, liegt bei über 95%. So hoch ist der Anteil der Tie­re, die in Deutsch­land in der Mas­sen­tier­hal­tung leben und lei­den müs­sen” so Weber.

Die Tierrechtler*innen emp­feh­len den Men­schen daher Fleisch sowie ande­re tie­ri­sche Pro­duk­te durch pflanz­li­che Alter­na­ti­ven zu tau­schen, denn nur so kann die Tier­quä­le­rei been­det wer­den. “Wich­tig ist mir zu sagen, dass kein Tier frei­wil­lig in den Schlacht­hof geht, denn Tie­re wol­len leben und nicht bei Tön­nies oder einem ande­ren Schlacht­hof getö­tet wer­den” so Weber abschließend.


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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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