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Vete­ri­när­amt infor­miert über Afri­ka­ni­sche Schweinepest

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Land­kreis Leer: Vete­ri­när­amt infor­miert über Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest und weist Hal­ter von Schwei­nen auf Anmel­de­pflicht hin
 
Seit Mit­te Sep­tem­ber 2020 hat der ASP-Erre­ger (Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest) auch Deutsch­land erreicht. Was das bedeu­tet, wel­che Vor­keh­run­gen ins­be­son­de­re Schwei­ne­hal­ter, aber auch Jäger und alle ande­ren Bür­ger tref­fen müs­sen, hat das Amt für Vete­ri­när­we­sen und Lebens­mit­tel­si­cher­heit des Land­krei­ses Leer zusammengestellt.
Alle Infor­ma­tio­nen hier­zu sind auf der Home­page des Land­krei­ses Leer zu fin­den: www.landkreis-leer.de/Tierseuchen
 
Die Afri­ka­ni­sche Schwei­ne­pest ist eine anzei­ge­pflich­ti­ge Virus­in­fek­ti­on, die aus­schließ­lich Wild- und Haus­schwei­ne betrifft. Fast immer ver­läuft die­se tödlich.
 
Vor­ran­gig fin­det eine Anste­ckung durch den direk­ten Kon­takt zu infi­zier­ten Schwei­nen, tie­ri­schen Pro­duk­ten oder Spei­se­ab­fäl­len und Blut statt. Die ASP ist kei­ne Zoo­no­se und damit für den Men­schen unge­fähr­lich aller­dings kön­nen Men­schen und auch Haus- und Heim­tie­re als Über­trä­ger fun­gie­ren. So kann das Virus sowohl im Wild­schwei­ne­be­stand als auch an Haus­schwei­ne über­tra­gen wer­den, mit fata­len Fol­gen. Das ASP-Virus besitzt erschwe­rend eine sehr hohe Wider­stands-und Über­le­bens­fä­hig­keit gegen­über äuße­ren Einflussfaktoren.
Daher ist die strik­te Ein­hal­tung grund­le­gen­der Hygie­ne­maß­nah­men zwin­gend erfor­der­lich, um eine Ein­schlep­pung der Seu­che zu ver­hin­dern. Jeder ist hier gefragt, einen mög­li­chen Ein­tritt zu ver­hin­dern, denn die wirt­schaft­li­chen Fol­gen bei einem Aus­bruch sind dann für jeden spürbar.
 
Das Vete­ri­när­amt des Land­krei­ses Leer weist auch aus­drück­lich dar­auf hin, dass Hal­ter von Schwei­nen, ob nun kom­mer­zi­el­le Schwei­ne­hal­tun­gen oder Hal­tun­gen ein­zel­ner Schwei­ne, ihre Tie­re bei der Nie­der­säch­si­schen Tier­seu­chen­kas­se und beim Vete­ri­när­amt anzu­mel­den haben. Es fan­den — mit Hin­ter­grund der sich nähern­den ASP — ver­mehrt Betriebs­kon­trol­len statt, bei denen auf­ge­fal­len ist, dass Hal­ter ihrer Mel­de­pflicht nicht nach­ge­kom­men sind. Es ist wich­tig für das Vete­ri­när­amt zu wis­sen, wo sich Tie­re befin­den, um im Seu­chen­fall schnel­ler agie­ren zu kön­nen. Ein Ver­stoß gegen die Mel­de­pflicht könn­te ein Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren nach sich ziehen.
 
Tot auf­ge­fun­de­ne Wild­schwei­ne soll­ten stets dem zustän­di­gen Jäger oder dem Vete­ri­när­amt gemel­det werden.
 

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