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Weitere Zusatzbusse bei Schülerbeförderung
Landkreis Leer schließt Vertrag mit Weser-Ems-Bus / Entlastung auf drei Linien
Der Landkreis Leer möchte den Schülertransport weiter entzerren und wird deshalb nach den Herbstferien weitere Zusatzbusse einsetzen. Dafür wurde mit der Weser-Ems-Bus GmbH ein entsprechender Vertrag geschlossen, der zunächst bis zum Jahresende läuft.
Die WEB will mit den Verstärkerbussen auf drei Linien für eine Entlastung sorgen, und zwar jeweils morgens zur ersten Schulstunde:
620 von Weener nach Leer635 von Wymeer bis Leer; der Bus fährt ab und bis Stapelmoor623 von Augustfehn nach Leer; der Bus fährt ab und bis Filsum Schule.
Bei diesen Linien gab es häufig Beschwerden über zu volle Busse, unter anderem von Eltern, deren Kinder mit dem Bus zum Ubbo-Emmius-Gymnasium in Leer gebracht werden. Beobachtungen, aber auch Zählungen von Mitarbeitern des Verkehrsunternehmens haben bestätigt, dass der Einsatz zusätzlicher Busse auf diesen drei Linien gerechtfertigt ist.
Nach den Herbstferien möchte die WEB außerdem auf der Linie 621 von Emden nach Leer in Absprache mit der Firma Uffen, die die Linie 670 von Emden nach Leer bedient, eine Aufteilung vornehmen, damit auf dem Weg nach Leer die Fahrgäste auf zwei Fahrzeuge verteilt werden können und kein Verstärkerbus benötigt wird. Die Fahrplanänderung wurde kurzfristig bei der Landesnahverkehrsgesellschaft beantragt.
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Mitte September hatte der Landkreis schon einen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag zum Einsatz weiterer Busse an die Verkehrsbetriebe des Landkreises Leer (VLL) in Rhaudermoor erteilt. VLL setzt auf drei Linien nun zusätzlich zwei Reisebusse ein, die als reine Schulbusse unterwegs sind. Auch dieser Auftrag ist zunächst bis zum Jahresende befristet. Zudem setzt die Firma Andreesen auf der Linie 481 zwischen Aurich und Leer seit September zusätzlich einen Bus ein.
In diesem Zusammenhang weist die Kreisverwaltung noch einmal darauf hin, dass in den Bussen Maskenpflicht besteht – weil selbst bei einer besseren Verteilung der Fahrgäste auf mehr Busse die in der Corona-Verordnung des Landes festgelegten Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt auch an den Haltestellen.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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