Wirtschaft
Vorsicht Falle: Eintragungen im Handelsregister
Bundesweit warnen die Industrie- und Handelskammern davor, unseriöse Zahlungsaufforderungen nachzukommen.
IHK warnt vor unseriösen Rechnungen
Die Industrie- und Handelskammern warnen vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für Eintragungen im Handelsregister. Aktuell ist ein Schreiben der Zentralen Zahlstelle Justiz im Umlauf. In ihrer Aufmachung erweckt die Rechnung einen amtlichen Eindruck. Unternehmen werden mit dem Schreiben aufgefordert, ihre Eintragung im Handelsregister zu bezahlen. Es wird behauptet, dass die Zentrale Zahlstelle Justiz mit der Einziehung des Rechnungsbetrages für den Handelsregistereintrag beauftragt wurde.
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„Viele Unternehmen begleichen diese Zahlungsaufforderung, weil sie glauben, dass es sich hierbei tatsächlich um eine Rechnung für ihre Handelsregistereintragung handelt. Es werden nämlich gezielt Unternehmen angeschrieben, die sich gerade im Handelsregister haben eintragen lassen“, so IHK-Rechtsreferent Simon Alex. „Durch die offizielle Gestaltung der Rechnung sowie die Verwendung hoheitlicher Zeichen wird der Eindruck erweckt, dass es sich um ein amtliches Schreiben handelt“, so Alex weiter.
Deshalb warnt die IHK davor, vermeintlich offizielle Rechnungen für Eintragungen im Handelsregister ohne vorherige Prüfung zu bezahlen. „Derartige Rechnungen sollten genauestens unter die Lupe genommen werden und im Zweifel sollten sich die Unternehmen an die IHK oder das zuständige Amtsgericht wenden“, so Alex.
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