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Unter­la­gen zum Neu­bau der Leda­brü­cke lie­gen aus.

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Neu­bau der Leda­brü­cke: Im Rah­men des Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­rens wer­den die Unter­la­gen öffent­lich aus­ge­legt Ver­öf­fent­li­chung auch elek­tro­nisch im Internet
 
Im Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren für den Neu­bau der Leda­brü­cke in Leer wer­den die Unter­la­gen der Öffent­lich­keit zugäng­lich gemacht. Sie lie­gen zu jeder­manns Ein­sicht aus, und zwar ab die­sem Don­ners­tag, 10. Dezem­ber 2020, bis ein­schließ­lich 27. Janu­ar 2021.
 
Der Land­kreis Leer als zustän­di­ge Plan­fest­stel­lungs- und Anhö­rungs­be­hör­de ver­öf­fent­licht die Unter­la­gen wegen der Coro­na-Pan­de­mie elek­tro­nisch im Inter­net unter https://www.landkreis-leer.de/Politik-Verwaltung/Bekanntmachungen  (dort unter dem Titel “Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren für den Neu­bau der Leda­brü­cke”). Der Inhalt die­ser vom Land­kreis Leer ver­öf­fent­lich­ten Ver­si­on ist für das Ver­fah­ren maßgeblich.
 
Ein­ge­se­hen wer­den kön­nen die Unter­la­gen auch unter https://uvp.niedersachsen.de/startseite  (dort eben­falls unter dem Titel: “Plan­fest­stel­lungs­ver­fah­ren für den Neu­bau der Ledabrücke”).
 
Zusätz­lich lie­gen die Plan­fest­stel­lungs­un­ter­la­gen im glei­chen Zeit­raum in den Rat­häu­sern meh­re­rer Kom­mu­nen aus: bei der Stadt Leer, der Samt­ge­mein­de Jüm­me sowie den Gemein­den Wes­t­ov­er­le­din­gen, Rhau­der­fehn und Ost­rhau­der­fehn. Wegen der Coro­na-Pan­de­mie ist dort aber eine tele­fo­ni­sche Anmel­dung erforderlich.
 
Ein­wen­dun­gen und Stel­lung­nah­men sind bis zum 01.03.2021 an die Plan­fest­stel­lungs­be­hör­de oder die aus­le­gen­den Kom­mu­nen zu übergeben.

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