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Woh­nen im Recycling-Paradies

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Haus­wand ent­steht aus alten Rei­fen — Foto: Earth­ship Gemein­schaft Schloss Tempelhof

Im Land­kreis Schwä­bisch Hall baut die Gemein­schaft Schloss Tem­pel­hof ein “Earth­ship” (Erd­schiff) nach der Visi­on des ame­ri­ka­ni­schen Archi­tek­ten Micha­el Rey­nolds. Ein aut­ar­kes Haus aus Zivilisationsmüll.

Rund 25 Men­schen, Paa­re, allein­er­zie­hen­de Müt­ter mit Kin­dern und Klein­fa­mi­li­en woh­nen in Bau- und Wohn­wa­gen um das neue Gebäu­de her­um. Sie wer­den sei­ne Küche und Bäder gemein­schaft­lich als Infra­struk­tur nutzen.

Sie gehö­ren zu der Gemein­schaft von 140 Men­schen, die das Dorf Tem­pel­hof gekauft hat und hier alter­na­ti­ve und nach­hal­ti­ge Lebens­for­men erprobt. Das Earth­ship ist als Expe­ri­ment gedacht und ein Pilo­pro­jekt der Gemein­schaft, dass die Grund­la­ge für neue Bau­for­men und ‑tech­ni­ken bil­den soll. Mit unge­lern­ten Men­schen, dar­un­ter 70 Frei­wil­li­ge aus zwan­zig Natio­nen haben die Tem­pel­ho­fer ihr Earth­ship errich­tet. Schon das eine logis­ti­sche Meis­ter­leis­tung: Wo sonst 140 Men­schen essen, schla­fen und leben, ging es über meh­re­re Mona­te hin­weg dar­um, all die Frei­wil­li­gen mit zu ver­sor­gen und in die Gemein­schaft zu inte­grie­ren. Grund­idee des Earth­ships ist es, beim Bau mög­lichst vie­le Rest­stof­fe zu ver­wen­den und Roh­stof­fe zu spa­ren und das Gebäu­de mit geschlos­se­nen Kreis­läu­fen zu betrei­ben. Alte Auto­rei­fen, Glas­fla­schen und Dosen kön­nen hier eine neue Bestim­mung finden.

Haus­wand aus Autoreifen

So bil­det ein meter­di­cker Erd­wall mit Auto­rei­fen an drei Sei­ten die Haus­wand des Earth­ships. Rund 1000 Auto­rei­fen haben die Frei­wil­li­gen gesta­pelt. Haben sie mit leh­mi­ger Erde aus der Umge­bung gefüllt und ver­dich­tet und damit eine Haus­wand geschaf­fen, die gut dämmt und Wär­me spei­chert. Haben alte Glas­fla­schen zer­schnit­ten, wie­der zusam­men gefügt und mit dem selbst­ge­fil­ter­ten Lehm zu Wän­den ver­baut. So ist nach und nach die Außen­hül­le des Earth­ships ent­stan­den. Mitt­ler­wei­le läuft der Innen­aus­bau, Ende März soll das Haus bezugs­fer­tig sein.

Geschlos­se­ne Kreisläufe

Erd­wall dämmt im Nor­den und Fens­ter­front im Süden sorgt für Licht
Foto: Earth­ship Gemein­schaft Schloss Tempelhof

Nicht nur die unge­wöhn­li­chen Bau­ma­te­ria­li­en machen den Charme des Earth­ships aus, son­dern auch des­sen spar­sa­mer Betrieb. Das Gebäu­de wird mit kom­plett geschlos­se­nen Kreis­läu­fen beheizt und gelüf­tet und kann sich auch mit Was­ser ver­sor­gen. Wäh­rend an der Nord­sei­te die Rei­fen-Wand dämmt, gibt es zur Süd­sei­te hin einen brei­ten Win­ter­gar­ten aus alten Fens­tern und Son­nen­kol­lek­to­ren. Sie sam­meln die Son­nen­en­er­gie, um damit Was­ser zu erwär­men und Strom zu erzeugen.

Earth­ships und Bau­wa­gen sind eins

Nur wenn es drau­ßen zu kalt wird, sorgt ein Heiz­kes­sel für zusätz­li­che Was­ser­wär­me. Er wird mit nach­wach­sen­den Roh­stof­fen betrie­ben. Das Earth­ship und die Wagen sind über Hei­zungs­roh­re mit­ein­an­der ver­bun­den und so als ein Gebäu­de geneh­migt. Ein unge­wöhn­li­cher Weg im deut­schen Baurecht.

Was­ser – mehr­fach genutzt

Sich kom­plett mit selbst auf­be­rei­te­tem Was­ser zu ver­sor­gen, das darf das Earth­ship aller­dings nicht. Es ist an die Kana­li­sa­ti­on ange­schlos­sen. Denn das Toi­let­ten­was­ser darf nicht, wie ursprüng­lich geplant, die Bee­te dün­gen. Dabei könn­te das Earth­ship auch hier den Kreis­lauf schlie­ßen: Das bepflanz­te Dach fängt den Regen auf, fil­tert ihn, bevor er in Wasch­be­cken und Duschen zum Ein­satz kommt. Von dort lan­det das Was­ser in den Bee­ten und dient danach der Toilettenspülung.

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Ers­tes Earth­ship in Deutschland

Das Gebäu­de ist das ers­te sei­ner Art in Deutsch­land. Der ame­ri­ka­ni­sche Archi­tekt Micha­el Rey­nolds bau­te in den 70er Jah­ren sein ers­tes Earth­ship in New Mexi­co. Mitt­ler­wei­le gibt es über 1.000 Häu­ser welt­weit, die nach dem Prin­zip der “Biotech­tu­re” funk­tio­nie­ren. Je nach Stand­ort wird die Bau­wei­se an die kli­ma­ti­schen Gege­ben­hei­ten und an das gel­ten­de Bau­recht ange­passt. Die Erbau­er des ers­ten deut­schen Earth­ship wer­den nun mit Füh­lern und Sen­so­ren die kli­ma­ti­schen Wer­te und den Ener­gie­ver­brauch des Hau­ses mes­sen. Auch die Ent­schei­dun­gen für die ver­schie­de­nen Mate­ria­li­en wer­den zur Dis­kus­si­on und für zukünf­ti­ge Pro­jek­te trans­pa­rent gemacht. Bereits jetzt gibt es eine Grup­pe jun­ger Leu­te, die eine neue Gemein­schaft grü­nen und dafür ein Grund­stück kau­fen will. Sie wer­den von der “grund-stif­tung” der Tem­pel­ho­fer Gemein­schaft unterstützt.

Das Dorf Tem­pel­hof und sei­ne Bewohner

Die gemein­nüt­zi­ge Stif­tung Schloss Tem­pel­hof hat 2010 das Dorf Tem­pel­hof bei Schwä­bisch Hall in Erb­pacht erwor­ben. Auf dem über 30 Hekt­ar gro­ßen Gelän­de gibt es schon jetzt Wohn- und Arbeits­mög­lich­kei­ten für bis zu 300 Men­schen. Die Gemein­schaft betreibt Land- und Tier­wirt­schaft, eine Bäcke­rei, stellt Käse und Honig sel­ber her und bewirt­schaf­tet Groß­kü­chen, ein Semi­nar- und Gäs­te­haus, Werk­stät­ten sowie eine Mehr­zweck­hal­le mit Büh­ne. Kin­der kön­nen in der frei­en Schu­le des Ortes in die Vor‑, Grund- oder Real­schu­le gehen.

Quel­le: Bundesregierung


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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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