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Keime in Badegewässern: Landesgesundheitsamt veröffentlicht Ergebnisse
Antibiotikaresistente Keime in Badegewässern: Landesgesundheitsamt veröffentlicht Ergebnisse eines Messprogramms
Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat die Ergebnisse eines orientierenden Messprogramms zum Vorkommen von antibiotikaresistenten Bakterien in Badegewässern vorgestellt. Es wurden in keiner Probe klinisch relevante antibiotikaresistente Bakterien nachgewiesen. Auch zeigten die Bakterienisolate keine Resistenzen gegen das Reserveantibiotikum Colistin.
„Alle überwachten Badegewässer werden bereits auf bakteriellen Eintrag regelmäßig untersucht und entsprechend eingestuft. Die Gesundheitsgefährdung durch antibiotikaresistente Bakterien in diesen Badegewässern kann insgesamt als äußerst gering eingeschätzt werden. Dies unterstreichen die Ergebnisse dieser Untersuchung“, sagte Dr. Matthias Pulz, Präsident des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes. „Dennoch werden wir dieses Thema weiter im Blick behalten.“
Im Rahmen des Messprogramms wurden während der Badesaison 2018 monatlich Proben von repräsentativen Badestellen der vier Badegewässertypen (Baggersee, Flachsee, Küste, Fließgewässer) untersucht. Der Fokus der Untersuchung lag dabei auf dem Nachweis von Bakterien, die Krankheiten beim Menschen hervorrufen können und gleichzeitig gegen mehr als zwei der primär in der Klinik verwendeten Antibiotika-Wirkstoffgruppen resistent sind (3MRGN, 4MRGN und VRE). Durchgeführt wurde das Messprogramm im Auftrag des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
„Die Ergebnisse geben derzeit keinen Anlass für die Etablierung eines verpflichtenden Monitorings von antibiotikaresistenten Bakterien in allen überwachtenBadegewässern.“ sagte Dr. Roland Suchenwirth, Umweltmediziner am Niedersächsischen Landesgesundheitsamt. „Mit der EU-Badegewässerrichtlinie gibt es bereits eine sehr weitreichende Überwachung auf bakteriellen Eintrag zum Schutz der Badenden, die auch ermöglicht das Vorkommen von antibiotikaresistenten Keime einzuschätzen.“
Für Gewässer, die nicht als EU-Badestellen ausgewiesen sind, liegt dagegen keine Abschätzung der Belastung z.B. durch Abwassereinträge vor. Eine Überwachung der hygienischen Qualität erfolgt nicht. Unter Umständen ist hier mit starker Belastung z.B. durch Abwassereinleitung zu rechnen. Daher sollte Baden vorzugsweise in den ausgewiesenen Badegewässern erfolgen.
Der ausführliche Bericht zum Messprogramm 2018 steht im Niedersächsischen Badegewässeratlas zum Download bereit:
https://www.badegewaesser.niedersachsen.de/
https://www.badegewaesser.niedersachsen.de/downloads/Abschlussbericht_ARB.pdf
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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