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“Geräuschtarnung lernt man nicht in der Kaserne”
Bund investiert in Übungsplatz in Hesel
HESEL. “Links und rechts des Weges durften wir uns bewegen. Aber in der Mitte nicht. Das hat jetzt ein Ende.” Oberstarzt Dr. Jens-Peter Evers ist zufrieden. Der Standortälteste und Kommandeur des Kommandos Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst “Ostfriesland” zeigte der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann und Hesels Bürgermeister Gerd Dählmann jetzt das Gelände der Bundeswehr in Hesel. Die 25 Hektar große Liegenschaft befindet sich bereits seit 1961 im Eigentum des Bundes. Allerdings nicht vollständig.
Evers erklärt: “Bislang gehörten nur die Gelände-Flurstücke dem Bund. Die Wege wurden damals nicht mitgekauft.” Diese gehörten nach wie vor der Gemeinde Hesel. Das ändert sich jetzt”. Der Rat der Gemeinde Hesel hat den Verkauf der Wege an die Bundeswehr beschlossen. Ortsbürgermeister Dählmann ergänzt: “Da das Gelände nicht umzäunt werden soll, bleibt für die Nutzungsberechtigten wie z.B. die Jagdpächter aber alles beim Alten. Nur die rechtliche Seite ist jetzt geklärt.” Auf dem kleinen Standortübungsplatz im Heseler Wald wird zwar nicht mit scharfer Munition geschossen. Aber es findet ein voller Übungsbetrieb mit allen Arten der Geländeausbildung statt. Und es ist weiterhin ein Militärischer Sicherheitsbereich. Er wird für Biwaks, Märsche oder Nacht-Ausbildungen genutzt. Dr. Evers erklärt: “Tarnung und Geräuschtarnung kann man nicht in der Kaserne proben. Da ist ein Gelände wie hier ideal — besonders wenn es dunkel ist.”
Connemann betonte. “Unsere Investition stärkt den Bundeswehrstandort Leer. Schon jetzt werden dort Soldatinnen und Soldaten ausgebildet. Aber der Bedarf wird noch größer — auch durch das neue Ausbildungszentrum in Leer. Und ohne Geländeausbildung wäre diese dauerhaft nicht gesichert.”
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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