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„Jan Harpstedt“ Saisonbeginn wieder mit Dampf
Neue alte Diesellok wird in Dienst gestellt
„Unsere Dampflok ist wieder einsatzbereit“, freut sich Andreas Wagner, 1. Vorsitzender der Delmenhorst-Harpstedter Eisenbahnfreunde über die Tatsache, dass das Dampfross am 1. Mai und auch danach wieder seine angestammte Strecke zwischen Harpstedt und Delmenhorst befährt. „Alle Reparaturen sind abgeschlossen und unsere Mannschaft freut sich auf viele Fahrgäste am 1. Mai und den nachfolgenden Fahrtagen“, ergänzt er.
Und auch schon am Sonntag vor dem 1. Mai könnte sich ein Besuch in Harpstedt lohnen, diesmal allerdings eher für die Liebhaber historischer Dieselfahrzeuge. „Die 1935 gebaute, im Krieg in der Munitionsanstalt (MUNA) in Dünsen eingesetzte und 1994 von einem Hamburger Spielplatz ‚gerettete’ Kleinlok 222 wurde in langjähriger Arbeit wieder fahrtüchtig gemacht und soll am Sonntag, 28. April um 14 Uhr offiziell erneut in Dienst gestellt werden“, berichtet Pressesprecher Joachim Kothe. „Die Einweihungszeremonie und die anschließende Fahrt mit einem von der ‚neuen’ Lok gezogenen Zug nach Heiligenrode und zurück sind öffentlich und für jedermann zugänglich.“
Am 1.Mai dagegen fahren die Dampfzüge drei Mal auf der gesamten Strecke. Der erste Zug verlässt Harpstedt um 9:30 Uhr in Richtung Delmenhorst. Weitere Züge folgen um 13:30 und um 17:00. Unterwegs-Stationen sind Dünsen, Groß Ippener, Kirchseelte, Heiligenrode, Groß Mackenstedt, Stelle, Annenheide und Hasporter Damm. Von Delmenhorst zurück geht es um 10:45, 14:45 und 18:20 Uhr.
Der Büffetwagen und die Minibar sorgen für das leibliche Wohl der Fahrgäste. „Und auch unser kombinierter Pack-/Postwagen geht mit auf die Reise“, fügt Kothe noch hinzu. „In den Postwagen eingeworfene Postkarten und Briefe bekommen einen Sonder-Bahnpoststempel, bevor sie an die Deutsche Post übergeben werden.“
Beliebt ist bei vielen Radlern die Möglichkeit, einen Teil ihres Ausflugs auf der Schiene, den anderen mittels eigener Muskelkraft zurückzulegen.
Fahrräder werden in allen Zügen mitgenommen und die Historische Kleinbahn „Jan Harpstedt“ ist darauf bestens vorbereitet: „Ein Pack- und ein Güterwagen fahren in jedem Zug mit um die Fahrräder abseits der Personenabteile zu befördern. Unser erfahrenes Personal sorgt für sachgemäßen Transport und zügiges Ein- und Ausladen an den gewünschten Stationen“, erläutert der Pressesprecher.
Fern der viel befahrenen Verkehrswege lassen sich so die Umgebung der idyllischen Haltepunkte wie z.B. Kirchseelte, Heiligenrode oder Harpstedt erkunden oder aber auch Ausflugsziele abseits der Strecke erreichen wie das interessante Nordwolle Museum in Delmenhorst oder das lebendige Städtchen Wildeshausen.
Aber natürlich kann man auch die gesamten 22 Streckenkilometer mit dem Fahrrad zurücklegen um anschließend die Rückfahrt entspannt im gemütlich dahin zuckelnden Museumszug zu genießen.
Den genauen Fahrplan, eine Möglichkeit zur Online-Buchung und weitere Informationen zur Bahn gibt es im Internet unter www.jan-harpstedt.de oder unter der Telefonnummer 04244 2380. Hier sollten sich auch größere Reisegruppen anmelden.
Die Museumsbahn bietet einen idealen Zugang zum waldreichen Gebiet um Harpstedt und Dünsen, das Teil des Naturpark Wildeshauser Geest ist. Reizvolle Ausflugsziele sind hier die funktionsfähige Windmühle und der historische Amtshof in Harpstedt oder Heiligenrode mit seinen gepflegten Speiserestaurants und seinem reizvollen Ortskern am Klosterbach und der Wassermühle. In Groß Ippener ist der Skulpturengarten von Robert Czieslik ein lohnendes Ziel. Auch als attraktiven Zubringer zum Badevergnügen im Rosenfreibad in Harpstedt lässt sich die Bahn nutzen. Sicher einen Abstecher wert ist ferner der Bibelgarten in Harpstedt. Direkt an der Christuskirche bietet er acht Stationen zum Genießen, Erleben und Meditieren. In Delmenhorst erwartet die Gäste beispielsweise die attraktive GraftTherme, das Stadtmuseum und das Fabrikmuseum auf dem Nordwolle-Gelände.
Während der Saison 2019 verkehrt die Museumsbahn noch am 19. und 30. Mai, 9. Juni, 7. und 21. Juli, 4. und 18. August sowie am 1. und 15. September. Zum Jahresschluss finden im Dezember an den Wochenenden um den 2. und 3. Advent wieder die beliebten Nikolausfahrten statt und auch an Heiligabend kann man sich die Zeit des Wartens auf’s Christkind mit einer Bahnfahrt verkürzen.
Wie schon in den vergangenen Jahren gibt es im Winter erneut einen fahrplanmäßigen Kohlfahrten-Verkehr, der an den Wochenden von Januar bis März angeboten wird. Darüber hinaus können größere Gruppen den Dampfzug oder auch einen historischen Triebwagen aus dem Jahre 1940 für private Sonderfahrten mieten.
Die Museumsbahn wird seit 1976 vom Verein Delmenhorst-Harpstedter Eisenbahnfreunde e.V. betrieben, der damit an die Tradition der sonntäglichen Ausflugsfahrten auf der Kleinbahn Delmenhorst-Harpstedt anknüpfen will. Von den Vereinsmitgliedern werden sämtliche Arbeiten ehrenamtlich ohne Bezahlung erledigt.
Interessierte können sich jeden Samstag ab 9.30 Uhr in der Fahrzeughalle beim Bahnhof Harpstedt über die Arbeit der Aktiven informieren.
Foto ( © DHEF/Joachim Kothe)
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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