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Thümler: Konferenz über SmartHome-Technik
ELV-Unternehmensgründer Prof. Heinz-Gerhard Redeker (Mitte) erläuterte dem Niedersächsischen Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler (rechts) die technischen Möglichkeiten für Heizkosteneinsparungen durch die Installation von SmartHome-Systemen. Thümler hatte das Unternehmen auf Einladung des CDU-Landtagsabgeordneten Ulf Thiele (links) besucht. Foto: ELV
Niedersachsens Wissenschaftsminister zu Gast bei ELV in Logabirum
Schon in Kürze soll es in einem hochkarätig besetzten Gespräch über den Ausbau der Forschung und Entwicklung der so genannten SmartHome-Technik in Niedersachsen gehen. Das kündigte der niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur, Björn Thümler (CDU), nach einem Besuch der Firma ELV in Logabirum an. Bei dem Treffen „sollen alle relevanten niedersächsischen Akteuren an Hochschulen, Instituten und Unternehmen an einen Tisch gebracht werden, um die Chancen der Technik und auszuloten“, betonte der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele, der den Besuch Thümlers im Landkreis Leer initiiert hatte.
ELV-Gründer und Unternehmenschef Prof. Heinz-Gerhard Redeker hatte gegenüber Thümler und Thiele die mögliche Bedeutung der SmartHome-Technologie erläutert und auf dessen bisher bereits erfolgreichen Einsatz hingewiesen. Insbesondere in asiatischen Ländern sei die Bedeutung und der Stellenwert dieser Technik bereits erkannt worden. Wenn Deutschland in dieser Technologie und in der dieser Technik nachgelagerten Ökonomie federführend bleiben wolle, müsse hier die Forschung und Entwicklung deutlich stärker gefördert werden, ist sich Ulf Thiele mit dem Wissenschaftsminister einig.
Mit Hilfe von SmartHome-Systemen, wie sie von ELV bereits auf den Markt gebracht wurden, lassen sich zwischen 20 und 50 Prozent der Heizkosten einsparen. Die Einsparpotenziale sind bereits real eingetreten: Redeker verwies dabei auch auf Erfahrungen des Landkreises Leer, der im Rahmen eines Modellprojektes die Technik in einigen seiner Gebäude und Wohnungen installiert hat und dadurch bis zu 35 Prozent an Energiekosten einspart. Zudem sei sein Unternehmen „in Europa mit Abstand Marktführer im SmartHome-Bereich“. ELV hat mit eigenen Marken und mehr als 200 Produkttypen ein breites SmartHome-Angebot und ist inzwischen mit mehr als 30 Millionen funkbasierten Produkten in mehr als 1,7 Millionen Haushalte vertreten.
Per Smartphone lassen sich die Heizkörper, die mit dem System ausgestattet sind, einzeln regeln. Zudem gibt es eine Funkverbindung zu den Fenstern, die, wenn sie geöffnet sind, dazu führt, dass die Heizkörpertemperatur heruntergefahren wird, bis das jeweilige Fenster wieder geschlossen ist. Mit dieser Technik könne es gelingen, so Ulf Thiele, dass die von Deutschland angestrebte Reduzierung der CO2-Emissionen besser, schneller und vor allem kostengünstiger erreicht werden, als es derzeit möglich erscheine.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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