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Fast 4,4 Millionen Euro vom Land für den Straßenbau in Ostfriesland
Im kommenden Jahr werden drei Projekte mit NGVFG-Mitteln bezuschusst
Ostfriesland/Hannover
Mit fast 4,4 Millionen Euro aus Mitteln des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG) fördert das Land Niedersachsen im kommenden Jahr auch drei Straßenbauprojekte in Ostfriesland. „Damit fließt überproportional viel Geld in die Infrastruktur unserer Region“, ist der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Remels) zufrieden. „Aber das ist auch dringend nötig.“ Es gebe noch zahlreiche weitere Baumaßnahmen, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden müssen. Im 2020 sollen landesweit 81 neue kommunale Straßenbauvorhaben mit Zuschüssen in Höhe von über 19 Millionen Euro gefördert werden. Bereits laufende Vorhaben sollen im Jahr 2020 mit knapp 56 Millionen Euro bezuschusst werden.
Seit dem Jahr 2018 fördert das Niedersächsische Wirtschaftsministerium die kommunale Straßeninfrastruktur mit jährlich 75 Millionen Euro. Damit sollen die Straßenverkehrsverhältnisse in den Kommunen nachhaltig verbessert werden. „In den vorhergehenden Jahren wurde schlicht zu wenig Geld in diesen wichtigen Bereich der Infrastruktur investiert“, bedauert Ulf Thiele. „Die rot-schwarze Landesregierung ist dabei, bei der Aufarbeitung der Versäumnisse zu helfen.“
In den Landkreisen Aurich, Wittmund und Leer wird in 2020 jeweils ein Projekt gefördert: Die Grunderneuerung der Kreisstraße 225 zwischen Wirdum und Loppersum im Landkreis Aurich ist mit 4,5 Millionen Euro veranschlagt. Hiervor zahlt das Land 2,7 Millionen Euro. Von der 2,46 Millionen Euro teuren Grunderneuerung der Kreisstraße 4 zwischen der Kreisstraße 53 und der Kreisgrenze im Landkreis Wittmund zahlt das Land Niedersachsen 1,476 Millionen Euro. Mit 211.000 Euro wird der Ausbau der Brücke über das „Nüttermoorer Sieltief“ im Landkreis Leer gefördert. Hierfür sind Gesamtkosten in Höhe von 397.000 Euro veranschlagt.
Archivfoto: Ingo Tonsor@LeserECHO.de
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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