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Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden vom 16.12.2019
Westoverledingen — Diebstahl aus Einfamilienhaus
Westoverledingen — Ein bislang unbekannter Täter hebelte eine rückwärtige Tür eines Einfamilienhauses in der Straße “Alte Pastorei” auf. Die Tat ereignete sich in der Zeit zwischen Freitag, 14:30 Uhr und Sonntag, 15:00 Uhr. Unter der Mitnahme von Schmuck flüchtete der Täter unerkannt. Der Tatort wurde aufgenommen und Spuren gesichert. Zeugen, die Hinweise zu dieser Tat geben können, werden um Kontaktaufnahme mit der Polizei gebeten.
Leer/Emden — Verkehrsunfallfluchten Leer — Verkehrsunfallflucht mit entwendetem Pkw
Leer — Am letzten Samstag wurde der Polizei gegen 18:45 Uhr ein Verkehrsunfall in der Straße “Auf den Truben”, Ecke Eichendorffstraße gemeldet. Vor Ort konnten die Beamten einen gelben Ford feststellen, der frontal mit einem dortigen Buschwerk zusammengestoßen war. Der Verursacher hatte die Unfallörtlichkeit bereits vor dem Eintreffen der Polizei verlassen. Während der Sachverhaltsaufnahme stellte sich heraus, der der Ford zuvor von einer Grundstückauffahrt im Logaer Weg entwendet worden war. Nach derzeitigen Erkenntnissen hatte sich der bislang unbekannte Täter Zugang zu dem ungesicherten Ford verschafft und verursachte daraufhin einen Verkehrsunfall. Zeugen, die Hinweise zu dem Diebstahl des Pkw, dem Unfallhergang oder dem Täter geben können, werden um Kontaktaufnahme mit der Polizei gebeten.
Leer — Am letzten Donnerstag kam es in der Zeit zwischen 10:00 Uhr und 10:30 Uhr zu einer Verkehrsunfallflucht in der Annenstraße. Auf Höhe einer dortigen Apotheke wurde ein schwarzer Opel Astra Sports Tourer an der Fahrerseite durch einen unbekannten Verkehrsteilnehmer beschädigt. Zeugen werden gebeten, sich mit der örtlichen Dienststelle in Verbindung zu setzen.
Emden — Am letzten Samstag wurde in der Zeit zwischen 14:10 Uhr und 15:30 Uhr ein blauer Audi, A6 durch einen unbekannten Verkehrsteilnehmer beschädigt. Zum Unfallzeitpunkt war der A6 ordnungsgemäß in einer Parklücke in der Faldernstraße in Höhe der Hausnummer 26 geparkt und weist nunmehr Beschädigungen am Heck auf. Zeugen oder Hinweisgeber werden um Kontaktaufnahme mit der Polizei gebeten.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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