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Leer hilft Leer — Abwarten und Tee trinken? Von wegen!
Mit »Leer hilft Leer« sorgen zwei Leeraner Ostfriesen trotz Social Distancing für Nähe in der Not und starten eine Plattform für Nachbarschaftshilfe im Landkreis Leer.
Das Coronavirus hat die Welt an vielen Stellen das öffentliche Leben zum Erliegen gebracht. Nichts läuft derzeit wie gewohnt. Läden bleiben geschlossen, Projekte unerledigt. Keiner weiß genau, wie es weitergeht. Klar ist nur, dass es weitergehen muss!
Mit „Leer hilft Leer“ ist ein Portal für Nachbarschaftshilfe geschaffen worden, auf dem sich jeder aus der Region ganz einfach mit zwei Klicks online registrieren und Hilfe bieten bzw. anfragen kann. Unter der Domain www.leer-hilft-leer.de erscheint sozusagen eine Mischung aus regionalen Ebay-Kleinanzeigen und dem guten alten schwarzen Brett. Hilfe bedeutet, den Einkauf für Menschen in Quarantäne und Senioren zu erledigen, Botengänge, Rasenmähen, oder oder…
»Leer hilft Leer« stopft akute Versorgungslücken – schnell, unkompliziert, unbürokratisch und non-profit in Form eines Ehrenamts.
Denn verdienen wollen die Plattformgründer Henning Kruse, Leeraner Designer und Mitinhaber der Digitalagentur formvermittlung und der freiberufliche Webprogrammierer Christian Kreplin an der Not ihrer Nachbarn keineswegs! Bedürftigen helfen und einfach handeln lautet ihre Devise und das ist Ehrensache. Den Initiatoren Kruse und Kreplin, welche gemeinsam mit weiteren Experten für Social Media, Design und Event in einer Agenturgemeinschaft arbeiten, sind in den letzten Wochen diverse Projekte weggebrochen. So nutzen sie die Synergien mit ihren Agenturnachbarn Anneke Wissmann und Stevie Evers, um dieses Portal als Anlaufstelle zu etablieren, damit sich hilfsbedürftige Menschen mit Helfern aus der Nachbarschaft und Region verbinden können. Denn Bedarf ist direkt und an jeder Ecke spürbar. »Innerhalb von drei Tagen verzeichnet unsere Seite bereits knapp 100 Registrierungen und über 40 Inserate«, so Kruse. »Wir müssen das Ganze jetzt noch stärker bekannt machen bei den Menschen, die nicht so online-affin sind. Damit vor allem auch die Älteren von der Nachbarschaftshilfe profitieren.« Inzwischen kam auch schon die Frage, ob man die Plattform nicht auch für andere Regionen und Landkreise anbieten kann. Genau daran arbeiten die Nachbarschaftshelfer grad mit Hochdruck.
Social Distancing hin oder her – so geht gute Nachbarschaft.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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