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Hiesige Geschäfte öffnen im Netz
„Viele Menschen denken, sie müssten in der Corona-Krise bei Internethändlern bestellen. Das muss nicht sein. Es gibt fast alles im Landkreis Leer”, sagt Landrat Matthias Groote. Das soll durch eine neue Plattform deutlich werden.
Viele Unternehmen, Einzelhändler und Gastronomen stemmen sich gegen den absoluten Stillstand und liefern ihre Produkte zu den Kunden nach Hause. Für sie hat der Landkreis Leer nun einen kostenlosen digitalen Markplatz geschaffen. Dank der Plattform sollen die Betriebe ihre Ware nun verkaufen, obwohl die Geschäfte geschlossen haben.
Unter www.marktplatz-lkleer.de erhalten die Kunden einen Überblick, wer was im Landkreis Leer liefern kann. Von Babybekleidung übers Fischhaus bis zum Radhändler: Zurzeit sind 138 Firmen eingetragen. Die Plattform wird ständig aktualisiert.
Betriebe können ihr Firmenprofil anlegen und ihr Warenangebot für den Onlineverkauf, inklusive Bezahlsystem, einpflegen beziehungsweise auf ihr eigene Webseite oder Onlineshop verlinken.
Auch Angebote über Social-Media Kanäle können über den virtuellen Marktplatz eingebunden werden.
Das Amt für Digitalisierung und Wirtschaft sowie die IT-Abteilung des Landkreises Leer haben unter Volldampf den virtuellen Marktplatz für das Kreisgebiet aus dem Boden gestampft.
„Wir möchten den in Not und unter Druck geratenen Betrieben durch die Plattform eine kostenlose Möglichkeit anbieten, ihre Waren und Dienstleistungen auch weiterhin bewerben, verkaufen und ausliefern zu können“, sagt Landrat Groote.
Die Idee zu dem virtuellen Marktplatz stammt von einer Betriebsbesichtigung des Digitalrats des Landkreises Leer mit weiteren Unternehmensvertretern bei der Tobit Software AG aus Ahaus vor einem Dreivierteljahr.
Bei Fragen zum Marktplatz steht für die Interessierten auf der Webseite www.marktplatz-lkleer.de ein Kontaktformular zur Verfügung.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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