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Ulf Thiele fordert Corona-Konzept für Schülertransporte und Schulen
„Fortschritte im Kampf gegen Corona-Ausbreitung nicht leichtfertig gefährden“
„Wir dürfen die ersten Fortschritte im Kampf gegen die Corona-Ausbreitung nicht leichtfertig gefährden.“ Das erklärte am Mittwoch Ulf Thiele, Landtagsabgeordneter aus Remels und Mitglied der CDU-Fraktion im Leeraner Kreistag. Er hat deshalb im Auftrag seiner Kreistagsfraktion den Landrat des Landkreises Leer, Matthias Groote, angeschrieben und aufgefordert, vor Wiedereröffnung des Schulbetriebes ein mit jeder Schule abgestimmtes Hygiene- und Abstandskonzept für die Schulen und die Schulbusse vorzulegen. „Das ist dringend und zwingend nötig“, ist Ulf Thiele überzeugt. „Die Öffnung der Schulen darf jedoch nicht dazu führen, dass sich die Zahl der Infektionen mit dem Corona-Virus wieder erhöht“, heißt es in dem Schreiben an Landrat Groote.
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Zwar gebe es in Ostfriesland bislang nur niedrige Fallzahlen, gleichwohl müssten alle Maßnahmen ergriffen und umgesetzt werden, die nötig sind, damit dies auch weiterhin der Fall ist. Dazu gehörten die Erarbeitung und Umsetzung eines Hygiene- und Schutzkonzeptes für den Schulbetrieb auf der einen sowie für den Schulbusverkehr auf der anderen Seite. „Es macht wenig Sinn, wenn in den Schulen die einzuhaltenden Mindestabstände zwischen den Schülerinnen und Schülern in den Klassenräumen und auf dem Freigelände bei 1,50 Meter liegen, diese Jungen und Mädchen dann aber sowohl in den Wartebereichen der Bushaltestellen als auch während der Fahrten in den Schulbussen eng nebeneinander stehen und sitzen“, begründete Ulf Thiele.
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In den Schulbussen dürften nur maximal die Hälfte der zur Verfügung stehenden Sitzplätze genutzt werden. Die Schülerinnen und Schüler dürften dabei nicht direkt nebeneinander und nicht direkt hintereinander sitzen. Zudem müsse geregelt sein, dass die Busse nicht alle gleichzeitig, sondern zeitversetzt nach Schulschluss von der jeweiligen Schule abfahren, um eine unnötige Kumulierung der Schüler und Schülerinnen an den Haltestellen zu vermeiden.
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Für den Schutz der Schülerinnen und Schüler müsse an den Haltestellen und während der Fahrt eine Mundschutz-Pflicht bestehen. Dabei könnten die so genannten Community-Masken zum Einsatz kommen. Auch die Busfahrer müssten solche Masken tragen und als Abgrenzung zum Fahrgastraum müssten Scheiben aus Plexiglas (oder anderen geeigneten Materialien) eingezogen werden. Um eine Anhaftung von Viren an Sitzen und Haltegriffen zu vermeiden, müssten diese nach jeder Fahrt mindestens mit Seifenwasser gereinigt werden.
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Ganz wichtig sei natürlich, die Vorgaben für den Wiederstart der Schulen ausführlich in den Medien, durch Aushänge und auf anderen Wegen bekanntzumachen, „denn zum Beispiel die Mundschutz-Pflicht muss vom ersten Tag an durchgängig funktionieren“. Eine Karenzzeit dürfe es hierbei nicht geben. „Wenn wir klug und umsichtig den Wiedereinstieg nach dem Shutdown vorbereiten, werden wir die Ausbreitung des Corona-Virus deutlich hemmen können“, ist Ulf Thiele überzeugt.
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Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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