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Die “Welt des Tanzens” endlich wieder schnellstmöglich öffnen
Die “Welt des Tanzens” endlich wieder schnellstmöglich öffnen, fordert Hardy Hermann, Präsident des BDT e.V.
Immer mehr EntscheidungsträgerInnen des gesamten Tanzes in Deutschland melden sich zu Wort und fordern von der Politik eine klare Ansage und Entscheidung, wann und unter welchen Bedingungen die Arbeit wieder aufgenommen werden kann. Heute erreicht uns ein Schreiben von Hardy Hermann, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Tanzlehrer BDT e.V. und Dietmar Buermann, Präsident der Deutschen Tanzschulinhabervereinigung DTIV e.V., die wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, nicht vorenthalten möchten.
“Deutschlands Tanzlehrenden und Tanzschulinhaber/innen sind äußerst besorgt. Und das aus berechtigten Gründen, denn sie befürchten vergessen zu werden. Warum?
Weil sich ihr Tätigkeitsfeld in keine Branche so einfach einordnen lässt. Die zugehörigen Institutionen sind ein Mix aus Bildungseinrichtung, Kulturstätte, Gastronomie, Eventveranstalter, sozialer Einrichtung, Sportstätte, Fitnessstudio und Einrichtung des Gesundheitswesens. Es gibt keine Lobby und keine eindeutig zuständigen Verbände. Sicherlich gibt es Organisationen und Institutionen, die in irgendeiner Weise mit “Tanz” in Verbindung gebracht werden – aber diese sprechen nicht mit einer Stimme. Die Branche “Tanz” ist vielseitig, unübersichtlich und leider auch von Konkurrenzkampf geprägt. Der letzte Punkt ist der Grund, warum sich Politik und Medien ungern mit dieser Sache beschäftigen wollen. Zusätzlich sind die Tanzlehrenden teilweise selbstständig, freiberuflich, angestellt, in Ausbildung oder für Vereine oder die VHS tätig. Von Soloselbständigen bis hin zu Unternehmen mit zahlreichen Angestellten ist alles am Markt vertreten. Die Ausbildungen sind in Deutschland nicht einheitlich, sondern vielfältig. Es geht hierbei also auch um Ausbildungen, Fortbildungen, Prüfungen, Wettbewerbe, Turniere, Einzeltraining, Gruppentraining, Privatunterricht, Kurse, Clubs, Workshops, Festivals, Shows, Bühnenprogramme, uvm. – Teilweise öffentlich, nicht öffentlich, privat, online, per Video oder Livestream… Wer ist also zuständig, wenn Regierung und Politik hoffentlich bald beschließen, nach dem Lockdown diese Branche wieder zu öffnen? Ist die Staatsministerin für Kultur & Bildung zuständig? Oder regelt das Kultusministerium dies für jedes Bundesland selber? Oder das lokale Ordungsamt? Gesundheitsamt? Wen fragen die Verantwortlichen um Lösungen für unsere Branche zu finden? Reicht es aus, ein Hygienekonzept vorzulegen?
Wann und unter welchen Bedingungen kann zumindest möglichst früh ein Minimalbetrieb (z.B. Privatunterricht, kleine Gruppen) wieder aufgenommen werden? Wie bekommen die nur teilweise in Verbänden organisierten Tanzlehrenden und Tanzschulinhaber/innen diese Informationen?
Die Menschen der “Tanz-Branche” leiden unter vielen Ängsten: Der Angst, krank zu werden. Jemanden anzustecken oder gar zu verlieren. Sie sorgen sich um ihre Existenzen. Finanziell auszubluten, Arbeitsplätze zu verlieren. Kunden und Tänzer/innen nicht halten zu können. Perspektiven und klare Aussagen würden Hoffnung machen. Aber genau hier liegt das Problem: Da niemand einheitlich für die gesamte Branche spricht, droht quasi aus “Mangel an Klarheit und Relevanz” diese Branche mit den Großveranstaltern und der Reisebranche zusammen erst ganz zum Schluß wieder Ruhe zu finden. Das ist nicht nur aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten fatal, denn Tanz ist für viele Menschen wie ein Lebenselixier – Tanzen beeinflusst Körper, Geist und Seele äußerst positiv. Tänzer und Tänzerinnen und Wissenschaftlicher bestätigen das.
Hier ist also eine verantwortungsbewusste Vorgehensweise wünschenswert, die nicht nur einen Verband oder eine Organisation befragt, sondern alle berücksichtigt. Und dies darf nicht zu zeitlichen Verzögerungen beim “re-start” der Branche führen. Denn Eines ist völlig klar: Lange können Tanzlehrende und Tanzschulen weder finanziell, noch emotional den Lockdown aushalten. Es ist daher jetzt dringend notwendig, die “Welt des Tanzens” im Dialog mit den zuständigen Organisationen, unter Berücksichtigung von Hygienekonzepten, wieder schnellstmöglich zu öffnen.”
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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