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Corona: Kontaktlinsen sind sicher
Foto: ZVA/Heike Skamper / Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen
Viele Kontaktlinsenträger fragen sich momentan, ob sie während der Corona-Pandemie nicht besser ihre Brille tragen sollten. Fehlinformationen sorgen für Verunsicherung, dabei gibt es derzeit international keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass sich Kontaktlinsenträger einem höheren Ansteckungsrisiko aussetzen – solange sie die allgemeinen Hygieneregeln im Umgang mit den Kontaktlinsen befolgen.
Es lässt sich zwar nach der momentanen Studienlage nicht ausschließen, dass SARS-CoV‑2 auch über den Tränenfilm und die Bindehaut übertragen werden könnte. Für Kontaktlinsenträger bedeutet das jedoch nicht, dass sie gefährdeter sind als Brillenträger. Auch bietet umgekehrt eine normale Brille nachweislich keinen besonderen Schutz vor Ansteckung. Für Fehlsichtige gilt deshalb ganz allgemein: Kontaktlinsen und auch die Brille wie vorgesehen regelmäßig und gründlich reinigen und nur mit sauberen Händen an die Augen fassen. Die wichtigste Regel zum Schutz vor COVID-19, unabhängig von der Wahl der Sehhilfe, ist und bleibt: Abstand halten. Denn der Hauptübertragungsweg für das Virus ist die Tröpfcheninfektion.
Hygieneregeln jederzeit beachten
Auch unabhängig von der aktuellen Corona-Pandemie ist Hygiene im Umgang mit Kontaktlinsen immens wichtig, um die Augen vor jeglichen Infektionen mit Keimen zu schützen. Mit den folgenden Tipps ist Kontaktlinsentragen sicher:
• Vor dem Auf- und Absetzen der Linsen gründlich (20–30 Sek.) die Hände mit Seife waschen, dabei Daumen, Fingerzwischenräume und Handgelenke nicht vergessen. Mit klarem Wasser abspülen und mit einem sauberen Tuch gut abtrocknen. Das Desinfizieren der Hände ist nicht nötig, da die Tenside der Seife die Virushülle zerstören und auch viele Keime weitgehend durch gründliches Händewaschen entfernt werden. Vor allem weiche Kontaktlinsen dürfen nicht mit Wasser in Berührung kommen, das gilt auch für den Schwimmbadbesuch oder das Duschen.
• Kontaktlinsen nicht länger tragen als vorgesehen, das gilt für die tägliche Tragedauer und für das Austauschintervall. Tageslinsen müssen nach einmaligem Tragen entsorgt werden. Alle anderen Tauschlinsen mit einem vom Anpasser empfohlenen Pflegemittel reinigen und desinfizieren. Systeme mit Wasserstoffperoxid bieten eine besonders sichere Desinfektion.
• Nach dem Entnehmen der Linsen den Aufbewahrungsbehälter mit Kochsalzlösung oder der empfohlenen Desinfektionslösung abspülen und offen auf einem sauberen (Papier-)Tuch trocknen lassen. Die Box muss außerdem regelmäßig ausgetauscht werden.
• Bei Augenreizungen, Fremdkörpergefühl, Rötung und allgemein bei einer Erkrankung (z.B. starker Erkältung) oder Allergie sollte auf das Tragen von Kontaktlinsen verzichtet und ein Fachmann befragt werden.
• Bei Problemen oder Fragen rund um das Tragen von Kontaktlinsen ist der Augenoptiker oder Optometrist der richtige Ansprechpartner.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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