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DigitalPakt Schule
DigitalPakt Schule
Seit 04.05.2020 ist in den städtischen Grundschulen der Präsenzunterricht für die vierten Klassen wieder gestartet. Die Beschulung erfolgt dabei zunächst nur in halben Klassen um die erforderlichen Mindestabstände einzuhalten. Die jeweils andere Hälfte einer Klasse befindet sich weiterhin tage- oder wochenweise im HomeSchooling.
Die Voraussetzungen für das HomeSchooling sind dabei noch uneinheitlich. Im Sommer letzten Jahres wurde der vom Bund initiierte DigitalPakt Schule verabschiedet. Mit dem vom Bund und Land finanzierten Förderprogramm soll die digitale Ausstattung verbessert werden. Aus diesem Förderprogramm kann die Stadt Leer für ihre 7 Grundschulen insgesamt 479.500 € beanspruchen.
Im Wesentlichen werden durch den DigitalPakt Schule drei Bereiche gefördert:
- Anschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten (z. B. interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte)
- Anschaffung mobiler Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks und Zubehör)
- Netzwerkausstattung sowohl per Kabel als auch per WLAN nach vorgegebenen Standards
In allen Fällen müssen unterschiedliche Förderbedingungen erfüllt werden.
Am niedrigsten sind die Hürden bei der Anschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten (z. B. interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum pädagogischen Betrieb in der Schule. In diesem Bereich wurden bereits Anträge für die Hoheellernschule, Ludgerischule, Eichenwallschule und die Schule Bingum gestellt und bewilligt. Teilweise wurden die Beschaffungen bereits vorgenommen. Ein anderer Teil befindet sich derzeit in der Ausschreibung.
Größere Hürden sind allerdings bei der Beantragung der Mittel für die Anschaffung mobiler Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks und Zubehör) zu überwinden. Die Anschaffung dieser Geräte wird nur gefördert, wenn eine Netzwerkausstattung sowohl per Kabel als auch per WLAN nach bestimmten Standards errichtet wurde. Diese Regelung für den Einsatz der mobilen Geräte ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings sind die geforderten Standards sehr hoch – aus städtischer Sicht für den Grundschuleinsatz zu hoch. In der Folge müssen erhebliche Investitionen für den Netzwerkausbau in den Schulen getätigt werden. Der Netzwerkausbau wird zwar ebenfalls aus dem DigitalPakt Schule gefördert, allerdings übersteigen die Kosten die dafür zur Verfügung stehenden Mittel um ein Mehrfaches. Da es der Stadt allein bisher nicht gelungen ist, trotz mehrfacher Versuche, eine Lockerung der Standards zu erreichen, wird aktuell versucht, über den Nds. Städtetag –wo die Problematik bekannt ist- eine Lösung zu erzielen.
Zwischenzeit waren die Förderrichtlinien vom Land im Hinblick auf die Corona-Epidemie gelockert worden, wonach mobile Endgeräte auch ohne Erfüllung der Netzwerkstandards beschafft werden konnten. Die Stadt hat daraufhin sofort entsprechende Anträge eingereicht. Leider wurden die Bedingungen dann im Zuge des Antragsverfahrens nachgeschärft. Es werden nur einzelne Geräte für eine Notfallausleihe in Härtefällen für das HomeSchooling in Zeiten von Corona gefördert und keine Klassensätze. Darüber hinaus müssen doch die Netzwerksstandards –wenn auch nachträglich bis zum 31.12.2021- fertiggestellt sein. Dies ist zwar ein zeitlicher Aufschub, der überzogene finanzielle Aufwand wird dadurch aber nicht abgemildert. Eine kurzfristige Anschaffung von mobilen Endgeräten ist deshalb leider nicht möglich, da die Stadt Leer den nachträglichen, überzogenen Netzausbau nicht finanzieren kann.
Die Stadt Leer würde sich hier sehr wünschen, dass das Land von den übertriebenen Anforderungen an den Netzausbau abrückt und so eine schnelle Verbesserung der digitalen Voraussetzungen für das HomeSchooling ermöglicht.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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