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NIGHT OF LIGHT – KULTUR SENDET HILFERUF AN DIE POLITIK
Mit flammend roter Beleuchtung wurden in der Nacht von Montag auf Dienstag mehr als 8.500 Gebäude, nicht nur deutschlandweit, sondern sogar europaweit für die Protestaktion „Night of Light“ der Veranstaltungsbranche in Szene gesetzt. Neben der Nordseehalle in Emden und der Alten Werft in Papenburg wurden in Ostfriesland auch weitere zahlreiche Gebäude in rotes Licht getaucht. So auch das Leeraner Zollhaus.
Die von Tom Koporek, ein Essener Eventlocation-Betreiber, initiierte Aktion sollte ein Appell der Veranstaltungswirtschaft an die Politik sein, nämlich einen Anstoß für einen echten Dialog der Politik mit dieser Branche in Bewegung zu bringen.
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Seit Mitte März hat dieser Wirtschaftszweig keinerlei Arbeitsgrundlage mehr und steuert derzeit auf eine riesige Insolvenzwelle zu. Die Branche fordert z.B. echte finanzielle Hilfen statt Kredite oder zumindest, dass weiter gelockert wird, um wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich zu machen, die sich auch für alle Beteiligten lohnen.
Zumal die Veranstaltungsbranche (inklusive Kultur- und Kreativwirtschaft) – betrachtet man die Umsatzgröße und Beschäftigungszahl – der zweitgrößte Wirtschaftszweig in Deutschland ist.
Die Branche ist kreativ in Form von „Autokino-Konzerten“, Live-Streams verschiedenster Künstler und Kulturschaffender, sowie verschiedenster Angebote im Social Media Bereich. Es wird jedoch deutlich: Kultur ist nicht verzichtbar und braucht Publikumsverkehr!
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In besagter Nacht bot das Zollhaus – in rotes Licht getaucht – einen imposanten Anblick und zog dadurch einige Schaulustige und Hobbyfotografen an. Bei der technischen Umsetzung der Beleuchtung bekam das Zollhaus freiwillige Unterstützung von Tjark Aßmus von der Veranstaltungstechnikfirma Palitec aus Ihrhove sowie von Daniel Holtz, Betreiber des Tonstudios Ducklake in Hesel. Mitglieder des Vorstandes, sowie Mitarbeiter des Zollhausvereins waren vor Ort, um Mahnwache zu halten. Dadurch ergab sich auch das ein oder andere Gespräch mit Passaten, die interessiert das Spektakel verfolgten. „Die Schönheit dieses Gebäudes ist immer wieder überwältigend! Es wäre ein Jammer, wenn wir hier in Zukunft keine Kultur mehr anbieten könnten, obwohl wir bereits so vielen Widrigkeiten in der Vergangenheit trotzen konnten!“
erklärt Eerke Bruns, erster Vorsitzender des Zollhausvereins.
Die mediale Aufmerksamkeit, die diese Aktion bewirken konnte, ist sehr erfreulich, dennoch sind alle Beteiligten gespannt, wie nun die Reaktion aus der Politik sein wird.
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Mehr Infos zur Night of Light
Bilder: Daniel Holtz
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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