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Aufgedeckt: Tönnies-Zulieferer quält Schweine
Bildrechte: Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Nach dem Corona-Ausbruch und der Schließung von Deutschlands größtem Schlachthof in Rheda-Wiedenbrück, schaut die ganze Republik auf Tönnies. Zurecht werden die Werkverträge, Arbeits- und Lebensbedingungen der Arbeiter*innen scharf kritisiert. Neben den Menschen werden durch Tönnies aber auch millionenfach Tiere ausgebeutet und gequält. Alleine im Schlachthof in Rheda-Wiedenbrück hat Tönnies in der Vergangenheit bis zu 30.000 Schweine pro Tag geschlachtet. Weit über 100 Tiertransporter fuhren täglich in den Schlachthof. Seit letzter Woche hat der Schlachthof wieder geöffnet, derzeit werden dort bis zu 10.000 Schweine täglich getötet.
Dem Deutschen Tierschutzbüro ist nun Bildmaterial aus einer Schweinemast in Rheda-Wiedenbrück zugespielt worden. Laut einem Medienbericht und telefonischer Auskunft des Betreibers, werden die Schweine bei Tönnies geschlachtet. Die Zustände in der angezeigten Mastanlage, in der ca. 1.000 Schweine gehalten werden, sind grausam. So leiden viele der Schweine an Verletzungen, die ganz offensichtlich nicht behandelt werden. “Unzählige Schwänze und Ohren sind blutig gebissen, hier müsste der Mäster einschreiten, das tut er aber scheinbar nicht” kritisiert Denise Weber, Pressesprecherin vom Deutschen Tierschutzbüro. In einer Szene sieht man ein hervorstehendes, blutiges und stark geschwollenes Auge, das Schwein ist vermutlich auf diesem Auge blind. In einer anderen Szene sieht man einen unbehandelten, Tennisball großen Abszess an einem Ohr. “Solche gravierenden Verletzungen und Entzündungen passieren nicht über Nacht, hier scheint der Mäster seiner Fürsorge und Verantwortung nicht nachgekommen zu sein” so Weber. Das zeigt sich auch an den hygienischen Zuständen, in einigen Bereichen der Mastanlage drückt die Gülle durch die Spaltenböden nach oben. Zu einem vernichtenden Ergebnis kommt auch Univ.-Prof (i.R.) Dr. Siegfried Ueberschär in einem Kurz-Gutachten. Er sieht dringend Handlungsbedarf und sieht den Tatvorwurf der Tierquälerei erfüllt. Das Deutsche Tierschutzbüro hat gegen den Tönnies-Zulieferer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Zudem wurden heute das zuständige Veterinäramt und das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf informiert und zum Handeln aufgefordert.
Die Bildaufnahmen sind letzte Woche Montag in der Nacht zu Dienstag (13.07. /14.07.2020) entstanden und zeigen in einigen Bereichen einen sehr vollen Stall. “Von einem “Schweinestau” kann in diesem Stall aber dennoch nur bedingt die Rede sein, da besonders viele der Jungtiere Verletzungen aufweisen. Der Landwirt steht auch in dieser Situation als Schweinehalter in der Pflicht, die Tiere immer so zu halten, dass es gesetzeskonform ist, so müsste er bei einer höheren Bestandsdichte den Tieren alternative Plätze anbieten. “Zudem bestätigte der Mäster, dass es in seinem Stall nicht zu einem Schweinestau gekommen ist oder derzeit dazu kommen würde. “Nach uns vorliegenden Informationen, war die Situation auf der Nacht von Sonntag auf Montag unverändert in der Schweinemast” so Weber.
Man muss sich vor Auge halten, dass einem Mastschwein laut Gesetz nur ein Platz von 0,75 qm² zugestanden wird” kritisiert Weber. In der sogenannten “Nutztierhaltung” muss sich dringend etwas ändern, das System gehört abgeschafft. Die Tierrechtler*innen nehmen das Bildmaterial zum Anlass, um erneut aufzuzeigen, wie Tiere in Deutschland und für Tönnies gehalten werden. “Die Wahrscheinlichkeit, dass man beim sogenannten “Metzger des Vertrauens”, an der Fleischtheke im Supermarkt oder beim abgepackten Fleisch beim Discounter, Fleisch aus der Massentierhaltung erhält, liegt bei über 95%. So hoch ist der Anteil der Tiere, die in Deutschland in der Massentierhaltung leben und leiden müssen” so Weber.
Die Tierrechtler*innen empfehlen den Menschen daher Fleisch sowie andere tierische Produkte durch pflanzliche Alternativen zu tauschen, denn nur so kann die Tierquälerei beendet werden. “Wichtig ist mir zu sagen, dass kein Tier freiwillig in den Schlachthof geht, denn Tiere wollen leben und nicht bei Tönnies oder einem anderen Schlachthof getötet werden” so Weber abschließend.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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