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Begleitetes Fahren bald grenzübergreifend möglich?
Christdemokraten starten erneute Initiative über deutsch-niederländisches Abkommen
OSTFRIESLAND/NIEDERLANDE. Fahranfänger dürfen in Ostfriesland mit Begleiter überall fahren. An der Grenze zu den Niederlanden ist allerdings Schluss. Denn beim begleiteten Fahren mit 17 (BF17) sind Grenzübertritte nach Österreich erlaubt. Dagegen ist der Weg nach Frankreich, Belgien oder in die Niederlande versperrt — bislang. Einige Christdemokraten wollen das ändern. Dazu gehört die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann. Sie hat selbst niederländische Wurzeln.
Für sie ist klar: „Führerscheine werden in Europa gegenseitig anerkannt. Beim begleiteten Fahren bekommen die Jugendlichen aber „nur“ eine Prüfungsbescheinigung. Sie gilt nicht überall als gültige Fahrerlaubnis. Gerade in unserer Grenzregion führt das immer wieder zu Problemen. Das hat mit dem europäischen Gedanken nichts zu tun. Unsere Fahranfänger müssen über die Grenze zu unseren Nachbarn fahren können.“
Connemann hat deshalb erneut mit 55 CDU-Abgeordneten aus Europa, Bund und Land eine Initiative für grenzübergreifendes Fahren gestartet. Dafür gibt es hochrangige Unterstützung von den Verkehrsministern aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Das gemeinsame Ziel: ein deutsch-niederländisches Abkommen für ein begleitetes Fahren ohne Grenzen.
Ein erster Erfolg ist erreicht: bereits im Oktober 2019 hatten die Verkehrsminister aller 16 deutschen Bundesländer beschlossen, eine deutsch-niederländische Kooperation zu unterstützen. 2019 hatte es auch bereits erste Gespräche der Verkehrsministerien beider Staaten gegeben.
Die Christdemokraten starten jetzt einen neuen Anlauf, den Zusammenhalt beider Staaten durch einheitliche Regelungen zu verstärken. Dafür haben sie sich direkt an die niederländische Ministerin für Infrastruktur gewandt. Laut Connemann stehen die Chancen grundsätzlich gut. Denn in den Niederlanden gibt es mit „2toDrive“ ein ähnliches Modell wie BF17. Auch dort wurde das begleitete Fahren eingeführt, um die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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