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Digitale Ausstattung von Schülern: Fast 960 000 Euro für den Landkreis Leer
Leer — Der Landkreis Leer und seine Kommunen sowie seine freien Schulträger erhalten insgesamt fast 960 000 Euro aus dem Sonderprogramm von Bund und Land für die Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit mobilen Endgeräten. „Damit können die Schulträger jetzt alle Schülerinnen und Schüler mit einer Grundausstattung versorgen. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit in den Schulen während der Corona-Pandemie. Außerdem gibt es dadurch einen weiteren Schub für die Digitalisierung unserer Schulen“, meint Hanne Modder, SPD-Landtagsabgeordnete aus Bunde.
Das so genannte Sofortausstattungsprogramm in Höhe von 500 Millionen Euro ist eine Ergänzung des milliardenschweren Digitalpakts. Es zielt vor allem auf die Schülerinnen und Schüler, deren Familien sich bislang keiner mobilen Endgeräte wie Tablets leisten konnten. Das meiste Geld erhält der Landkreis mit fast 700 000 Euro. Denn er ist für die weiterführenden Schulen und die Berufsschulen verantwortlich. Schulträger für die Grundschulen sind die Städte, Samtgemeinden und Gemeinden. Hier ist die größte Stadt im Landkreis, die Stadt Leer, mit mehr als 64000 Euro Spitzenreiter bei der Mittelzuteilung. Als freie Träger werden das Lern- und Förderzentrum am Deich (LFZ) und der Verein für Evangelische Schulerziehung Ostfriesland als Träger der Freien Christlichen Schule Ostfriesland in Moormerland unterstützt.
Das Land Niedersachsen stellt insgesamt 52 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden beantragte Anschaffungen seit Beginn der Schulschließungen am 16. März bis zum Ende dieses Jahres.
Hier ist eine Überdacht für den Landkreis Leer:
Landkreis Leer: 695875 Euro
Stadt Leer: 64397 Euro
Freie Christliche Schule Ostfriesland: 47075
Gemeinde Moormerland: 27661 Euro
Gemeinde Westoverledingen: 26459 Euro
Stadt Weener: 22468 Euro
Gemeinde Uplengen: 16619 Euro
Samtgemeinde Hesel: 14869 Euro
Gemeinde Ostrhauderfehn: 14140 Euro
Gemeinde Bunde: 9986 Euro
Samtgemeinde Jümme: 8054 Euro
Stadt Borkum: 5189 Euro
Lern- und Förderzentrum am Deich Leer: 4748 Euro.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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