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Arbeits­markt — Fol­gen der Coro­na-Kri­se wei­ter deut­lich sichtbar.

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„Die Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Pan­de­mie auf den Arbeits­markt sind nach wie vor deut­lich sicht­bar. Es zei­gen sich aber leich­te Zei­chen der Bes­se­rung.“, sag­te der Vor­stand Regio­nen der Bun­des­agen­tur für Arbeit (BA), Dani­el Ter­zen­bach, heu­te anläss­lich der monat­li­chen Pres­se­kon­fe­renz in Nürnberg.

Arbeits­lo­sen­zahl im Sep­tem­ber:
-108.000 auf 2.847.000

Arbeits­lo­sen­zahl im Vor­jah­res­ver­gleich:
+613.000

Arbeits­lo­sen­quo­te gegen­über Vor­mo­nat: 
-0,2 Pro­zent­punk­te auf 6,2 Prozent

Arbeits­lo­sig­keit, Unter­be­schäf­ti­gung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeits­lo­sig­keit ist auf­grund der ein­set­zen­den Herbst­be­le­bung im Sep­tem­ber gesun­ken. Mit 2.847.000 liegt die Zahl der Arbeits­lo­sen 108.000 nied­ri­ger als im Vor­mo­nat. Sai­son­be­rei­nigt hat sie sich um 8.000 ver­rin­gert. Gegen­über dem Vor­jahr hat sich die Arbeits­lo­sen­zahl um 613.000 erhöht. Die Arbeits­lo­sen­quo­te sinkt von August auf Sep­tem­ber um 0,2 Pro­zent­punk­te auf 6,2 Pro­zent, ver­zeich­net aber im Ver­gleich zum Sep­tem­ber des vori­gen Jah­res ein Plus von 1,3 Pro­zent­punk­ten. Die nach dem ILO-Erwerbs­kon­zept vom Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt ermit­tel­te Erwerbs­lo­sen­quo­te belief sich im August auf 4,6 Prozent.

Die Unter­be­schäf­ti­gung, die auch Ver­än­de­run­gen in der Arbeits­markt­po­li­tik und kurz­fris­ti­ger Arbeits­un­fä­hig­keit berück­sich­tigt, ist sai­son­be­rei­nigt gegen­über dem Vor­mo­nat um 26.000 gesun­ken. Ins­ge­samt lag die Unter­be­schäf­ti­gung im Sep­tem­ber 2020 bei 3.613.000 Per­so­nen. Das waren 462.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurz­ar­beit

Vor Beginn von Kurz­ar­beit müs­sen Betrie­be Anzei­ge über den vor­aus­sicht­li­chen Arbeits­aus­fall erstat­ten. Nach aktu­el­len Daten zu geprüf­ten Anzei­gen wur­de vom 1. bis ein­schließ­lich 24. Sep­tem­ber für 85.000 Per­so­nen kon­junk­tu­rel­le Kurz­ar­beit ange­zeigt. Damit geht die Zahl der Per­so­nen, für die Kurz­ar­beit ange­zeigt wird, wei­ter zurück.

Aktu­el­le Daten zur tat­säch­li­chen Inan­spruch­nah­me ste­hen bis Juli zur Ver­fü­gung. So wur­de nach vor­läu­fi­gen hoch­ge­rech­ne­ten Daten der Bun­des­agen­tur für Arbeit im Juli für 4,24 Mil­lio­nen Arbeit­neh­mer kon­junk­tu­rel­les Kurz­ar­bei­ter­geld gezahlt. Damit hat die Inan­spruch­nah­me des Kurz­ar­bei­ter­gelds nach dem bis­he­ri­gen Höchst­stand im April mit 5,95 Mil­lio­nen suk­zes­si­ve wei­ter abgenommen.

Erwerbs­tä­tig­keit und sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäftigung

Mit den wirt­schaft­li­chen Beschrän­kun­gen in Fol­ge der Coro­na-Kri­se haben sich Erwerbs­tä­tig­keit und Beschäf­ti­gung deut­lich ver­rin­gert, aktu­ell sta­bi­li­sie­ren sie sich jedoch auf dem nied­ri­ge­ren Niveau. Nach Anga­ben des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes hat sich die Zahl der Erwerbs­tä­ti­gen (nach dem Inlands­kon­zept) im August sai­son­be­rei­nigt gegen­über dem Vor­mo­nat um 19.000 erhöht. Mit 44,71 Mil­lio­nen Per­so­nen fiel sie im Ver­gleich zum Vor­jahr um 597.000 nied­ri­ger aus. Die sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung nahm sai­son­be­rei­nigt von Juni auf Juli um 5.000 zu. Im Ver­gleich zum Vor­jahr ist die sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Beschäf­ti­gung im Juli nach Hoch­rech­nun­gen der BA um 106.000 auf 33,25 Mil­lio­nen Beschäf­tig­te gesunken.

Arbeits­kräf­te­nach­fra­ge

Die Nach­fra­ge nach neu­en Arbeits­kräf­ten ist zu Beginn der Coro­na-Kri­se mas­siv zurück­ge­gan­gen, aktu­ell hat sie sich auf nied­ri­gem Niveau sta­bi­li­siert und zeigt sich wenig dyna­misch. Im Sep­tem­ber waren 591.000 Arbeits­stel­len bei der BA gemel­det, 197.000 weni­ger als vor einem Jahr. Sai­son­be­rei­nigt hat sich der Bestand der bei der BA gemel­de­ten Arbeits­stel­len um 3.000 leicht erhöht. Der BA-Stel­len­in­dex (BA X) – ein Indi­ka­tor für die Nach­fra­ge nach Per­so­nal in Deutsch­land – blieb im Sep­tem­ber 2020 unver­än­dert bei 94 Punk­ten. Er liegt damit 30 Punk­te unter dem Vorjahreswert.

Geld­leis­tun­gen

1.097.000 Per­so­nen erhiel­ten im Sep­tem­ber 2020 Arbeits­lo­sen­geld, 378.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbs­fä­hi­gen Leis­tungs­be­rech­tig­ten in der Grund­si­che­rung für Arbeit­su­chen­de (SGB II) lag im Sep­tem­ber bei 3.933.000. Gegen­über Sep­tem­ber 2019 war dies ein Anstieg von 113.000 Per­so­nen. 7,2 Pro­zent der in Deutsch­land leben­den Per­so­nen im erwerbs­fä­hi­gen Alter waren damit hilfebedürftig.


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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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