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Aus für Silvester-Feuerwerk in den Niederlanden
Die Niederlanden wollen durch ein nationales Böller-Verbot das Gesundheitssystem entlasten. Feuerwerkskörper wie Böller und Raketen werden aus den Regalen verbannt. An den Grenzen sollen strenge Grenzkontrollen stattfinden, um die Einfuhr von Feuerwerkskörpern zu verhindern.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO für den Landkreis Leer
DUH instrumentalisiert Covid-19-Pandemie, um gegen Feuerwerk zu wettern
Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) kritisiert den Instrumentalisierungsversuch der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die Corona-Pandemie als Hebel für die erneute Forderung von Feuerwerksverboten zu nutzen. “Es war absehbar, dass die DUH den Versuch wagt, die Angst der Menschen in diesen schweren Zeiten auszunutzen und mit diesen Halbwahrheiten weitere Ängste zu schüren”, sagt Thomas Schreiber, Vorstandsvorsitzender des VPI. “Wenn es auf normalem Wege nicht klappt, die eigene Agenda durchzusetzen, ist Angst für manche eben ein bewährtes Mittel, in der Hoffnung doch noch seine Ziele zu erreichen.”
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Wohlwissend, dass sich bisherige Studien lediglich auf Gebiete mit permanent hohen Feinstaubbelastungen bezogen, versucht die DUH hier Zusammenhänge zu konstruieren, die nicht vorhanden sind. “Bei den Untersuchungen ging es im Wesentlichen darum zu ermitteln, ob Personen in Ballungsgebieten mit einer permanent hohen Feinstaubbelastung durch Industrie, Verkehr und Feuerungsanlagen in der Folge prozentual schwerer erkranken, als in Gebieten, in denen über einen großen Zeitraum hinweg die Feinstaubemissionen geringer sind”, erklärt Dr. Fritz Keller, Experte des VPI. “Feinstaub durch Silvester-Feuerwerk tritt nur einmalig und dazu nur sehr kurz im Jahr auf und damit ist der Einfluss auf die Gesundheit stark begrenzt. Dabei spielt dann die Höhe der Werte in wenigen Stunden des Jahres nicht mehr die entscheidende Rolle — nur selten werden zu Silvester die Tagesmittelwerte überschritten — sondern eher die Dauerbelastung durch die anderen Feinstaubquellen. Zwischen Verläufen der COVID-19-Erkrankung und der kurzfristigen Erhöhung der Feinstaubwerte — wie es an Silvester der Fall ist — wurden keinerlei Zusammenhänge identifiziert.”
Darüber hinaus wird in der Wissenschaft derzeit die Wechselwirkung zwischen Luftqualität und COVID-19 aus verschiedensten Blickwinkeln diskutiert. Klare Zusammenhänge in Richtung Ansteckungswahrscheinlichkeit durch Feinstaub sind nicht existent (“significant associations between PM2.5 and PM10 concentrations and daily confirmed cases were not observed”; s. https://doi.org/10.1002/jmv.26325).
Zudem ist die Menge an Feinstaub PM10 nach wie vor deutlich geringer als es die DUH darstellt. Die Emission durch Silvesterfeuerwerk betrug 2019 1.477 t statt den propagierten 5.000 Tonnen. Die zugrundeliegende Berechnung hat auch das Umweltbundesamt öffentlich längst als valide eingestuft. Die DUH bezieht sich hier jedoch weiter lieber auf veraltete Schätzwerte. Den Zusammenhang zwischen den temporären Feinstaubemissionen durch Feuerwerk und COVID-19-Erkrankungen sieht auch der deutsche Arzt und Medizinjournalist Dr. Christoph Specht als “Schmarrn” an. Dies sagte er unlängst in einer Berichterstattung von RTL.
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Auch die Äußerungen und die Kritik auf Basis der angeblichen Händlerbefragung hält der VPI für überzogen. “Die Befragung der DUH zielt rein darauf ab, den Handel unter Druck zu setzen. Jeder, der Feuerwerk verkauft, bekommt eine Rote Karte. Dieses Mittel ist ja kein neues und zeigt einfach, dass die DUH nach ihren subjektiven Kriterien Bewertungen vornimmt, sofern sie nicht ihren Forderungen und Vorstellungen entsprechen. Das hat nichts mit einer objektiven Bewertung des Handels zu tun”, kritisiert Thomas Schreiber weiter. Diese sollte man jedoch von einer seriösen Verbraucherschutzorganisation erwarten dürfen.
Zum Verband
Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) ist das Sprachorgan für 21 Mitgliedsunternehmen aus Deutschland. Der VPI betreut Hersteller von Silvester‑, Groß- und Bühnenfeuerwerken sowie Hersteller von pyrotechnischer Munition. Diese sind im gesamten Bundesgebiet ansässig. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik, der Wirtschaft und der Gesellschaft.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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