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Kalligrafie: Schreiben als Kunstform
Holger Dannemann und Gisela Hillers freuen sich über die Kooperation.
Die Kalligrafie-Gruppe der Kunstwerkstatt Wiesmoor präsentiert ihre Werke bis April 2021 in der Handwerkskammer.
Ostfriesland. Im Hauptgebäude der Handwerkskammer für Ostfriesland in Aurich können sich Besucher aktuell einen Eindruck von „der Kunst des schönen Schreibens“ verschaffen. Eine neue Ausstellung rund um das Thema Kalligrafie von dem Künstler Holger Dannemann und seiner Kalligrafie-Gruppe aus Wiesmoor schmückt dort die Wände. Zu sehen gibt es viele interessante Schriftbilder – Zeichen, Buchstaben, Sprichwörter, Gedichte und Zitate in ausdrucksstarker Schrift und Form, die mit unterschiedlichen Gestaltungstechniken künstlerisch ausgearbeitet sind. „Die Kulturbranche hat es derzeit insgesamt nicht leicht. Deshalb freut es uns besonders, dass wir Künstler aus der Region unterstützen können“, erklärte Gisela Hillers, Leiterin des Meisterprüfungs- und Fortbildungsprüfungswesens und Organisatorin der Ausstellung, bei einem kurzen Rundgang.
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Holger Dannemann ist Diplom-Designer. Den Zugang zur Kalligrafie fand er während seines Studiums an der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst in Hildesheim. „Ich war schon immer künstlerisch tätig, aber erst in der Studien-Zeit habe ich die Kalligrafie kennengelernt“, erklärt der 53-Jährige. Seine Leidenschaft für Kunst und Gestaltung gibt er auch im Rahmen seiner Dozententätigkeit im Kunst- und Kulturkreis Wiesmoor e.V. weiter, wo er bereits seit vielen Jahren die Kalligrafie-Gruppe leitet, die dort regelmäßig ihre neuen Kunstwerke ausstellt. Bei der Kalligrafie geht es vor allem um einen gekonnten Schriftschwung. „Anhand von kalligrafischen Schriften und Schriftvorlagen erlernt man das Schreiben mit Feder und Tinte. Mit der Zeit entwickelt sich durch das Schreiben auch das individuelle Schriftbild der eigenen Handschrift“, so Dannemann. Für die Darstellung und künstlerische Gestaltung von Schrift und mit Schrift gibt es unzählige Möglichkeiten. Egal ob Aquarell- und Acrylfarbe oder auch mal Kaffeesatz – „der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt“.
Die Kalligrafien und Schriftbilder sind noch bis April 2021 werktäglich von 7.30 bis 17.00 Uhr im Hauptgebäude, Straße des Handwerks 2, in Aurich für die Öffentlichkeit zugänglich. Besucher werden jedoch darauf hingewiesen, dass in sämtlichen Gebäuden der Handwerkskammer Maskenpflicht besteht.
Fotos: HWK/J. Stöppel
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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