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Klimapolitik: sozial-ökologischen New Deal als Bürgerbewegung
BEE und Bündnis Bürgerenergie übergeben Petition zur Stärkung der Bürgerenergie an den Bundestag
Pünktlich zur öffentlichen Anhörung der EEG-Novelle haben der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) und das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) als Initiatoren die inzwischen von knapp 90.000 Unterstützern unterzeichnete Petition „Für einen sozial-ökologischen New Deal: Klimapolitik als Bürgerbewegung gestalten!“ an den Bundestag übergeben. Stellvertretend für den Ausschuss Wirtschaft und Energie nahm Dr. Andreas Lenz, MdB (CSU), die Petition von BEE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm, BBEn-Ratsmitglied René Mono sowie Mit-Initiator Klaus Mindrup, MdB (SPD), entgegen.
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„Wir appellieren heute an die Mitglieder des Deutschen Bundestages: Geben Sie mit dem EEG 2021 den Impuls zur Erreichnung der Ziele für Energiewende und Klimaschutz. Schaffen Sie die Basis dafür, dass die Menschen die Energiewende als eigenes Projekt annehmen und mitgestalten können“, fordert BEE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm. Bisher seien die von einem breiten Bündnis und zahlreichen Unterstützern geforderten Punkte für mehr Bürgerenergie kein Bestandteil des EEG. „Es besteht die Notwendigkeit, den Gesetzesentwurf im Parlament nachzubessern und der dezentralen Energiewende damit neuen Schwung zu verleihen. Das stärkt die Akzeptanz der Menschen in die Energiewende“, so Axthelm weiter.
„Heute ist ein entscheidender Tag für die Bekämpfung der Klimakrise. Der deutsche Bundestag muss nun nachholen, was Bundeswirtschaftsminister Altmaier im Referentenentwurf für das EEG 2021 ignoriert hat: das EEG muss endlich wieder ein Gesetz für die Energiewende der Bürger*innen werden. Die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie muss dafür in voller Breite im EEG 2021 umgesetzt werden. Sie ermöglicht dynamischen und unbürokratischen Ausbau der Erneuerbaren und viele Investitionen von Bürger*innen vor Ort, die unsere Wirtschaft und Gesellschaft dringend brauchen“, so Mono.
Hier können Sie die unterzeichnete Petition „Für einen sozial-ökologischen New Deal: Klimapolitik als Bürgerbewegung gestalten!“ einsehen.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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