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Hoffnung auf wirtschaftliche Erholung
KfW Research erwartet für 2020 Rückgang der deutschen Wirtschaftsleistung um 5,3 %, Prognose von 4,0 % Wachstum für 2021/ Einbruch in der Eurozone 2020 bei 7,4 %, 2021 aufholendes Wachstum von voraussichtlich 5,1 %
Deutschland und die Eurozone konnten über den Sommer einen großen Teil des heftigen Konjunkturabsturzes aus dem vergangenen Frühjahr aufholen. In beiden Wirtschaftsräumen liegt das Bruttoinlandsprodukt wieder bei 96% des Niveaus vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie. Infolge der seit Herbstbeginn stark gestiegenen Neuinfizierten-Zahlen und der dadurch notwendigen Einschränkungen reißt die Erholung jedoch vorübergehend ab, für das Winterhalbjahr 2020/2021 ist mit einer insgesamt rückläufigen Wirtschaftsentwicklung zu rechnen. Für das Gesamtjahr 2020 erwartet KfW Research einen Rückgang des deutschen Bruttoinlandsprodukts um 5,3%, gefolgt von einem Wachstum von 4,0 % im nächsten Jahr. In der Eurozone insgesamt dürfte das Bruttoinlandsprodukt im laufenden Jahr um 7,4 % schrumpfen. Für 2021 kann mit einem aufholenden Wachstum von 5,1 % gerechnet werden.
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Angesichts erheblich gestiegener und trotz Teil-Lockdowns weiter sehr hoher Covid-19-Neuinfektionszahlen muss sich Deutschland auch über den November hinaus noch auf spürbare Einschränkungen des öffentlichen Lebens einstellen. Vor allem die kontaktintensiven Dienstleistungsbranchen sind davon stark betroffen. Insgesamt dürfte die deutsche Wirtschaftsleistung im vierten Quartal 2020 deswegen schrumpfen, mit rund ‑1 % gegenüber dem Vorquartal allerdings weit weniger deutlich als im Frühjahr. Anders als damals federt die Erholung im Verarbeitenden Gewerbe die unvermeidlichen Umsatzeinbrüche in den Dienstleistungsbranchen diesmal weitgehend ab. Bei fortbestehenden spürbaren Einschränkungen und einem unsicherheitsbedingt zunächst wohl eher vorsichtigen Ausgabenverhalten von privaten Haushalten und Unternehmen ist für das erste Quartal 2021 eine nur unvollständige Gegenbewegung des Realwachstums in der Größenordnung von rund ½ % zu erwarten. Ab dem Frühjahr 2021 dürfte das Wachstum dann aber kräftig anziehen, denn mit den jüngsten Erfolgsmeldungen bei der Entwicklung eines effektiven Impfstoffs gegen den Covid-19-Erreger stehen die Chancen gut, dass demnächst mit Massenimmunisierungen der Bevölkerung begonnen werden kann.
„Ein wirksamer Impfstoff gegen das Coronavirus ist der konjunkturelle Gamechanger, auf den wir warten“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Die konkrete Aussicht auf die Rückkehr des öffentlichen und sozialen Lebens und das absehbare Ende der Covid-19-Pandemie dürfte in Wirtschaft und Gesellschaft einen enormen Vertrauensgewinn bewirken, der für einen temporär sehr kräftigen Wachstumsschub ab dem kommenden Frühjahr sorgt.“
Unter dem Strich erwartet KfW Research für Deutschland 2021 einen Anstieg des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 4,0 % (preis- und kalenderbereinigt: +4,0 %), nach einem Rückgang um 5,3 % (preis- und kalenderbereinigt: ‑5,6 %) in diesem Jahr. Auf Quartalsbasis würde das Vorkrisenniveau des Bruttoinlandsprodukts vom vierten Quartal 2019 damit nach zwei Jahren, also Ende 2021 wieder erreicht.
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In der Eurozone dürfte das Konjunkturprofil ähnlich ausfallen wie in Deutschland, allerdings – wie schon im Frühjahr – mit größeren Ausschlägen. „Wir gehen davon aus, dass das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt der Eurozone 2021 um 5,1 % zulegen wird, nachdem es 2020 wohl um 7,4 % schrumpft. Das Vorkrisenniveau wird die Eurozone als Ganzes damit im kommenden Jahr noch verfehlen“, erläutert Köhler-Geib die Prognose von KfW Research.
Zentrale ökonomische Dauerrisiken der letzten Jahre wie die Spannungen in den globalen Handelsbeziehungen und der Brexit sind zuletzt merklich verblasst. Damit bleiben unerwartete Rückschläge bei der Überwindung der Covid-19-Pandemie die nach wie vor größte Gefahr für die Konjunktur. Dies gilt vor allem in der kurzen Frist, solange noch kein effektiver Impfstoff tatsächlich zur Verfügung steht. Sollten die Maßnahmen zur Eindämmung der hohen Neuinfektionszahlen nicht ausreichen oder es nach kurzer Beruhigung im Dezember Anfang nächsten Jahres zu einem erneuten Aufflammen der Infektionen kommen, wäre mit verlängerten, erneut eingeführten und möglicherweise sogar verschärften Lockdown-Maßnahmen zu rechnen. In diesem Fall würde der Rückgang der Wirtschaftsleistung im Winterhalbjahr erheblich kräftiger ausfallen: Wegen des schwachen Jahresstarts würde Deutschland 2021 dann nur um rund 2 % wachsen. „Beruhigend ist immerhin, dass die Wirtschaftspolitik noch genügend Pfeile im Köcher hat, um unerwartete konjunkturelle Verschlechterungen effektiv zu bekämpfen. Nach unseren Kalkulationen mussten bisher lediglich gut 11 % der insgesamt mehr als 1,4 Bio. EUR umfassenden Mittel aus dem Corona-Schutzschirm und dem Konjunkturprogramm tatsächlich eingesetzt werden“, so Köhler-Geib.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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