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„Fitnessprogramm“ für „Feuerschiff Borkumriff“
Bund fördert Grundrenovierung zusätzlich mit 1 Millionen Euro
EMDEN. Um fit für die heutigen Anforderungen an Traditionsschiffe zu werden, muss das „Feuerschiff Borkumriff“ umfassend renoviert werden. Doch woher nehmen, wenn coronabedingt Einnahmen fehlen. Eine erlösende Meldung gibt es jetzt aus Berlin. Wie die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann mitteilt, erhält der Förderverein Feuerschiff Borkumriff 1 Millionen Euro für die Grundrenovierung.
Damit hilft der Bund zum wiederholten Mal mit einer Finanzspritze. Bereits 2018 und im Juni 2020 konnte Connemann dem Vorsitzenden Klaus Kühl-Peters jeweils gute Nachrichten überbringen. 2018 flossen 1.315.000 Euro für die Generalüberholung an das Team der „Red Lady“. Im Juni 2020 folgten dann aus dem Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 20.544,20 Euro. Und jetzt folgt ein erneuter Paukenschlag mit 1 Millionen Euro.
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Die Förderung erfolgt aus dem Kulturhaushalt der Bundesregierung. Als Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist Connemann auch für die Bereiche Kunst, Kultur und Medien zuständig. Deshalb steht sie im engen Kontakt mit der zuständigen Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB (CDU).
Der Haushalt von Grütters umfasst auch „Investive Kulturmaßnamen bei Einrichtungen im Inland“. Die Besonderheit: normalerweise werden aus diesem Titel nur Immobilien gefördert. In Ausnahmefällen können jedoch auch große Fahrzeuge gefördert werden. Davon profitiert jetzt das Feuerschiff Borkumriff.
Mit der Förderung werden umfassende Renovierungsmaßnahmen an dem schwimmenden Denkmal vorgenommen — von der Erneuerung der Maschinen bis zur Sanierung des Innenbereichs. Gitta Connemann freut sich mit den Mitgliedern des Fördervereins Feuerschiff Borkumriff: „Der Bund übernimmt einmal mehr Verantwortung. Tourismus und Kultur erleben gerade schwerste Zeiten. Auch das Feuerschiff bekommt das zu spüren. Umso wichtiger ist Planungssicherheit. Mit dem Umbau wird die Red Lady für die Zukunft gerüstet. Diese Finanzspritze wirkt damit wie ein Fitnessprogramm.“
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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