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Corona-Schutz: Schulen können jetzt Anschaffungen vornehmen
Leer — Die Schulen im Landkreis Leer können jetzt Ausrüstung zum Schutz vor dem Corona-Virus anschaffen. „Wir machen das so unbürokratisch wie möglich: Die Schulen vor Ort müssen sich mit dem Schulträger abstimmen. 80 Prozent der Fördersummen werden dann so schnell wie möglich überwiesen.“ Das teilt die SPD-Landtagsabgeordnete Hanne Modder mit. Aus dem 20 Millionen-Euro-Paket des Landes stehen dem Landkreis Leer als Schulträger für die allgemeinbildenden Schulen 261.000 Euro zur Verfügung, den für die Grundschulen verantwortlichen Kommunen knapp 123.000 Euro. Hinzu kommen noch Beträge für Schulen und Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft.
Mit dem Geld können Schulen und Schulträger unter anderem Ersatzmasken für Schülerinnen und Schüler, FFP2-Masken für Lehrkräfte und weitere Schulbeschäftigte, Schutzbrillen, Einmalhandschuhe, Schutzkleidung, Deseinfektionsspender und ‑mittel, Spuckschutz oder auch Hinweisschilder kaufen.
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Eigens geht das Kultusministerium auf mobile Luftfilteranlagen ein. Ihre Anschaffung ist über das Förderpaket aber nur in Einzelfällen möglich, wenn Räume nur eingeschränkt über Fenster belüftet werden können. Das Ministerium folgt dabei einer ausführlichen Einschätzung des Landesgesundheitsamtes, das wohl fest installierte Anlagen zur Raumbelüftung mit Frischluftabschluss empfiehlt, aber nicht die derzeit diskutierten mobilen Luftfilteranlagen. Ihr Anschaffung wird nur in Ausnahmefällen bezahlt oder bezuschusst.
„Jetzt kommt es darauf an, dass die Schulen möglichst schnell ihre Anträge stellen, damit die Ausrüstung rasch vor Ort ankommt“, meint Hanne Modder.
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“Digital vor Ort”
Die professionelle Nutzung von Social Media Kanälen, die Einrichtung einer responsiven Homepage oder die Nutzung von EDV-Programmen, die die Vereinsarbeit erleichtern – auch im Bereich des Ehrenamts gibt es im digitalen Zeitalter vielfältige Möglichkeiten und neuen Handlungsbedarf. Die Stabsstelle Ehrenamt und Freiwilligenagentur des Landkreises Leer hat gemeinsam mit der Volkshochschule Leer e.V. ein digitales Qualifizierungsangebot geschaffen, um die Vereine nach ihren eigenen Wünschen auf die digitalen Anforderungen vorzubereiten.
Hinweis !
Aufgrund der aktuelle Situation im Rahmen der Corona Pandemie werden die nächsten vor Ort Schulungen voraussichtlich ONLINE stattfinden.
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Nur für Senioren: Steigende Hauspreise clever nutzen
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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