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E‑Bikes sollen günstiger werden
E‑Bikes werden immer beliebter. Jeder Fünfte besitzt ein oder mehrere E‑Bikes (16 Prozent) bzw. plant, eines zu kaufen (5 Prozent). Das ergibt eine repräsentative Umfrage von Kantar im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dabei geben Verbraucherinnen und Verbraucher viel Geld für die Anschaffung eines Fahrrads mit Elektromotor aus. 42 Prozent zahlten mehr als 2.000 Euro, knapp jeder vierte Befragte (23 Prozent) sogar mehr als 3.000 Euro. Jedoch besitzen nur sechs Prozent der Haushalte mit einem Einkommen unter 1.500 Euro netto bereits ein E‑Bike. „Klimaschutz darf kein Luxusgut sein. Damit das Potenzial für eine verbraucherfreundliche Mobilitätswende genutzt und viele Verbraucherinnen und Verbraucher umsteigen können, muss die Politik aktiv werden“, sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv.
„E‑Bikes machen Fahrradfahren für viele Verbraucher attraktiv. Denn lange Strecken oder Steigungen sind mit elektrischem Rückenwind kaum ein Problem. Weil E‑Bikes bei Verbrauchern immer beliebter werden, muss es auch preislich attraktive Modelle geben“, so Jungbluth.
„Der Secondhand-Markt ist bisher unterentwickelt. Damit sich dies ändert, muss der Zustand des Akkus für Verbraucher jederzeit auslesbar sein. Ein Ersatzakku schlägt mit circa 600 Euro kräftig ins Budget. Unsicherheit über den Gesundheitszustands des Akkus führt dazu, dass Verbraucher davor zurückscheuen, ein gebrauchtes E‑Bike zu kaufen“, so Jungbluth.
Mehrheit möchte E‑Bikes länger nutzen
Die Mehrheit der Befragten möchte ihr E‑Bike zehn (41 Prozent) beziehungsweise elf Jahre und länger (39 Prozent) nutzen. Das bedeutet, dass Verbraucher mindestens einmal den Akku wechseln müssen. Doch nicht bei allen E‑Bikes geht das. Auch Ersatzteile sind durch den schnellen Modellwechsel oft nicht verfügbar. „Reparierbarkeit von E‑Bikes, Ersatzteilverfügbarkeit und der Austausch des Akkus sind gesetzlich nicht geregelt. Das muss sich ändern“, so Jungbluth.
Der vzbv fordert, E‑Bikes in die Regulierung des EU-Ökodesigns aufzunehmen, um Qualität und Haltbarkeit sowie Reparierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit sicherzustellen. Zudem muss gesetzlich geregelt werden, dass Verbraucher den Akku leicht entfernen und austauschen können. Wechsel-Akkus sollten künftig für eine festgelegte Nutzungsdauer bereitgestellt werden.
Langlebigkeit: Gut für Geldbeutel und Klima
Auch eine aktuelle Studie des Öko-Instituts im Auftrag des vzbv hat ergeben, dass E‑Bikes mit einer kurzen Lebens- beziehungsweise Nutzungsdauer von vier bis fünf Jahren mit einem deutlich höheren Treibhauspotenzial einhergehen als solche, die mindestens zehn Jahre genutzt werden können.
Auch Verbraucher können sparen, wenn E‑Bikes länger gefahren werden. Wird ein Marken-E-Bike insgesamt 15 Jahre genutzt, so verringern sich dadurch die Lebenszykluskosten im Vergleich zu 10-jähriger Nutzung für den Verbraucher um 650 Euro. Mit einer längeren Nutzungsdauer von 15 Jahren wären das hochgerechnet auf alle E‑Bikes deutschlandweit 4,5 Milliarden Euro über den gesamten Betrachtungszeitraum und eine jährliche Einsparung von rund 303 Millionen Euro.
Archivfoto: Ingo Tonsor @leserecho.de
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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