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Bund erweitert Hilfe für kleine Musikfestivals
Mit insgesamt sechs Millionen Euro aus dem Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR unterstützt der Bund künftig auch kleine und sogenannte „Umsonst & Draußen“-Musikfestivals aller Genres. Der Zuschuss beträgt bis zu 75.000 Euro.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Gerade für noch unbekannte Talente sind die ‚Umsonst & Draußen‘- sowie die Kleinstfestivals in Deutschland ein wichtiges Sprungbrett für ihre Musikkarriere. Viele dieser Festivals planen bereits für die Saison 2021, in der Livemusik-Veranstaltungen hoffentlich wieder vor Publikum möglich sein werden. Damit die Festivalmacherinnen und ‑macher die schwierige Zeit bis dahin überstehen, erweitern wir unsere bisherigen Hilfen für den Musikbereich und greifen auch ihnen nach Kräften unter die Arme. So sichern wir Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten für Musikerinnen, Musiker und viele Gewerke der Veranstaltungsbranche.“
Mit den erweiterten Hilfen sollen die Wiederaufnahme des Spielbetriebs im Festivalsommer 2021 gewährleistet und auch bereits die Planungen für das Jahr 2022 unterstützt werden. Das Förderprogramm richtet sich an Festivals mit überregionaler Ausstrahlung oder mit einem besonderen Engagement für den musikalischen Nachwuchs beziehungsweise für Belange der kulturellen Integration.
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Das Programm wird umgesetzt von der Initiative Musik, die als zentrale Fördereinrichtung des Bundes und der Musikbranche im Rahmen von NEUSTART KULTUR bereits die Teilprogramme für die Musikclubs und für Livemusik-Veranstaltungen realisiert. Allein aus diesen beiden Programmen wurden bereits mehr als 61 Millionen Euro für über 650 Projekte bewilligt.
Die Fördergrundsätze für das neue Musikfestival-Programm stehen vom 22. Januar 2021 an unter www.initiative-musik.de/neustart-kultur bereit. Ab dem 25. Januar 2021 bietet die Initiative Musik zudem eine telefonische Beratung sowie Online-Workshops zur Antragsstellung an.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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