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Fortsetzung familienblinder Wohnpolitik
Bundestag berät über Gesetz zur Aktivierung von Bauland und bezahlbaren Wohnraum. Von Experten empfohlene Entlastungen in der Grunderwerbsteuer sind nicht vorgesehen.
Archivfoto: Ingo Tonsor @Leser-Echo.de
Freibeträge in der Grunderwerbsteuer und eine Senkung der Grunderwerbsteuersätze waren Empfehlungen der Kommission für nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik. Im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Aktivierung von Bauland und bezahlbaren Wohnraum tauchen sie als Maßnahmen nicht auf.
„Der Deutsche Familienverband sieht es sehr kritisch, dass Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer nicht umgesetzt werden, obwohl es einen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag gibt“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh. „Damit wird das Familienwohnen unnötig verteuert.“
Familien, die eigenen Wohnraum erwerben wollen, müssen sich aufgrund hoher Grunderwerbsteuern stärker verschulden oder ganz auf ein Eigenheim verzichten. Zusätzlich verteuern Grunderwerbsteuern auch den Mietwohnbau und belasten somit auch diejenigen, die zur Miete wohnen. „Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer stärken Familien auf dem Wohnmarkt, sei es im Eigenheim oder zur Miete. Es ist unverzeihlich, dass die Bundesregierung und die Bundesländer es vier Jahre lang versäumen“, so Zeh.
Seit 2006 haben sich die Grunderwerbsteuern bundesweit im Durchschnitt um mehr als 30 Prozent erhöht. Bei einem Grundstückpreis von 350.000 Euro betrugen sie 2006 12.250 Euro. Gegenwärtig liegen sie bei 19.030 Euro. Der Grunderwerbsteuersatz hat sich in den letzten 14 Jahren von im Durchschnitt 3,5 Prozent auf 5,44 Prozent erhöht.
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Mittlerweile machen die Grunderwerbsteuern mehr als die Hälfte der steuerlichen Einnahmen der Bundesländer aus. 2006 waren es noch etwa 28 Prozent. „Die Erhöhung der Grunderwerbsteuern generiert den Bundesländern zusätzliche Haushaltsmittel. Gleichzeitig belastet sie diejenigen, die es grundsätzlich schwer haben, geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Für Familien muss ein Steuerfreibetrag bei der Grunderwerbsteuer eingeführt werden“, sagt Zeh. Zusätzlich solle der Grunderwerbsteuersatz gesenkt werden.
Familienwohnungen garantieren
In den Gesetzesentwurf gehört außerdem die Verankerung einer verbindlichen Familienquote bei der Bauleitplanung im Baugesetzbuch. Für eine familiengerechte Städtebauplanung müssen nach Auffassung des Deutschen Familienverbands mindestens 20 Prozent an Familienwohnungen bei der Bauleitplanung vorgesehen werden.
„Hier geht es nicht um bürokratische Vorgaben ohne Blick auf Qualität und regionale Besonderheiten, sondern darum, die Wohnbedürfnisse von Familien vorrangig zu berücksichtigen und in der regionalen Wohnungspolitik zu festzusetzen“, so Zeh.
Die Wohnsituation hat einen wesentlichen Einfluss darauf, wie sich die Kinder entwickeln und ob das Familienleben gelingt. Auch ob Menschen den Mut finden, sich für mehrere Kinder zu entscheiden, hängt nicht zuletzt vom Wohnen ab. „Familien gehören in den Mittelpunkt der Wohnungspolitik“, sagt der Verbandspräsident.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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