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Friseure lassen das Licht brennen
Salons sind aufgerufen, am Wochenende mit leuchtendem 24-Stunden-Protest auf die angespannte Lage aufmerksam zu machen.
Ostfriesland. In Ostfriesland kämpfen die Friseure mit den Folgen der Corona-Krise. „Viele beklagen durch die wochenlangen Zwangspausen kräftige Umsatzeinbußen. Auch die versprochenen Hilfen lassen auf sich warten. Jetzt im zweiten Lockdown geht vielen Salons die Luft aus. Wir befürchten eine Insolvenzwelle“, berichtet Jörg Frerichs, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer für Ostfriesland. Ob die Friseure ab dem 15. Februar wieder öffnen, ist ungewiss. „Die Planungssicherheit fehlt und selbst wenn unsere Mitgliedsbetriebe zum Stichtag wieder öffnen dürfen, für einige kann das viel zu spät sein“, appelliert Jörg Frerichs an die Regierung, gegenzulenken und die Überbrückungshilfen schneller auszuzahlen.
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Vor diesem Hintergrund weist die Handwerkskammer auf die Protest-Aktion „Wir brennen für unsere Kunden“ des Landesinnungsverbandes des niedersächsischen Friseurhandwerks hin. Dieser ruft unter dem Motto „Lasst euer Licht an!“ Friseursalons auf, die Beleuchtung in den geschlossenen Geschäften von Freitag, 29. Januar, 8 Uhr bis Samstag, 30. Januar, 8 Uhr einzuschalten. Wir kämpfen um unsere Existenz und wollen arbeiten“, heißt es auf dem zugehörigen Plakat. Damit will der Verband auf die angespannte Lage aufmerksam machen.
„Die Aktion ist ein Aufschrei, weil es so wie bisher nicht mehr weitergehen kann. Friseure arbeiten unter strengen Hygieneregeln. Kein Friseur wurde bislang zum Hotspot“, erklärt Imke Hennig, Vizepräsidentin der Handwerkskammer und Friseurmeisterin aus Wiesmoor. Sie hofft auf rege Beteiligung von Branchenkollegen in Ostfriesland. Der Verband wolle damit zeigen, „dass wir, die Friseure, noch da sind und darauf brennen, wieder zu arbeiten. Außerdem wollen wir mit der Aktion zur Solidarität aufrufen, dass die Kunden keine Schwarzarbeit in Anspruch nehmen, sondern darauf warten, bis wir wieder loslegen dürfen“, so die Friseurmeisterin weiter.
Foto: Sascha Busker @Leser-Echo.de
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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