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Frie­sen­ther­me Emden erhält Zer­ti­fi­ka­te für Kin­der­Fe­ri­en­Land & Rei­sen für Alle

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Dr. Ber­end Lind­ner (Staats­se­kre­tär im Nie­der­säch­si­schen Minis­te­ri­um für Wirt­schaft, Arbeit, Ver­kehr und Digi­ta­li­sie­rung) und Mei­ke Zum­b­rock (Geschäfts­füh­re­rin der Tou­ris­mus Mar­ke­ting Nie­der­sach­sen GmbH) über­ei­chen Caro­lin Gan­schi­nietz (Mar­ke­ting­lei­te­rin der Frie­sen­ther­me Emden) die Zer­ti­fi­ka­te Kin­der­Fe­ri­en­Land und Rei­sen für Alle. Foto: WWW.SCHEFFEN.DE

Nie­der­sach­sen stärkt Qualitätstourismus

Han­no­ver, 05.09.2019. Ins­ge­samt 63 Qua­li­täts­zer­ti­fi­ka­te ver­gab das nie­der­säch­si­sche Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um heu­te an Betrie­be und Anbie­ter tou­ris­ti­scher Dienst­leis­tun­gen. Mit den Initia­ti­ven Kin­der­Fe­ri­en­Land Nie­der­sach­sen, Ser­vice­Qua­li­tät Deutsch­land in Nie­der­sach­sen und Rei­sen für Alle trägt die Lan­des­re­gie­rung zur nach­hal­ti­gen Ver­bes­se­rung und Stär­kung der Qua­li­tät im Nie­der­sach­sen­tou­ris­mus bei. Die Frie­sen­ther­me Emden erreich­te gleich zwei Aus­zeich­nun­gen: Kin­der­Fe­ri­en­Land Nie­der­sach­sen sowie Rei­sen für Alle. Neben der Frie­sen­ther­me erhiel­ten 19 wei­te­re Betrie­be ein Zer­ti­fi­kat für Kin­der­Fe­ri­en­Land und 23 wei­te­re jenes für Rei­sen für Alle.

„Die Zer­ti­fi­ka­te Kin­der­Fe­ri­en­Land Nie­der­sach­sen und Rei­sen für Alle sind
Aus­zeich­nun­gen, auf die wir sehr stolz sind, denn uns lie­gen die Bedürf­nis­se aller unse­rer Gäs­te am Her­zen – von Men­schen mit Behin­de­rung, mobi­li­täts­ein­ge­schränk­ten Per­so­nen, älte­ren Men­schen oder Fami­li­en, die mit ihren Kin­dern rei­sen. Das Rei­sen für Alle-Logo zeigt unse­ren Besu­chern nun sofort, dass wir uns für bar­rie­re­frei­es Rei­sen ein­set­zen“, so Caro­lin Gan­schi­nietz, Mar­ke­ting­lei­te­rin der heu­te aus­ge­zeich­ne­ten Frie­sen­ther­me. Ihr Betrieb ist einer von 355 nie­der­säch­si­schen Betrie­ben, die mit ihrem Enga­ge­ment für bar­rie­re­frei­es Rei­sen die Zer­ti­fi­zie­rung des nie­der­säch­si­schen Wirt­schafs­mi­nis­te­ri­ums errei­chen konn­ten. Zudem nimmt die Frie­sen­ther­me gemein­sam mit über 293 wei­te­ren Betrie­ben an der Initia­ti­ve Kin­der­Fe­ri­en­land Nie­der­sach­sen teil. „Wir freu­en uns, mit dem Kin­der­Fe­ri­en­Land Nie­der­sach­sen-Logo für unse­ren Betrieb wer­ben zu kön­nen – Besu­cher sehen nun auf Anhieb, dass wir die beson­de­ren Bedürf­nis­se von Fami­li­en mit Kin­dern wäh­rend eines
Urlaubs ken­nen und es uns zur Auf­ga­be gemacht haben, ihnen eine mög­lichst schö­ne Zeit zu berei­ten“, so Caro­lin Ganschinietz.

Bar­rie­re­frei­es Rei­sen und Kin­der­Fe­ri­en­Land Nie­der­sach­sen – Qua­li­täts­ma­nage­ment für den Dienstleistungssektor

Seit 2015 betei­ligt sich die Tou­ris­mus­Mar­ke­ting Nie­der­sach­sen GmbH (TMN) am bun­des­weit ein­heit­li­chen Kenn­zeich­nungs- und Zer­ti­fi­zie­rungs­sys­tem Rei­sen für Alle – neben den bis heu­te 355 erfolg­reich geprüf­ten und zer­ti­fi­zier­ten Betrie­ben befin­den sich aktu­ell 73 wei­te­re in Prü­fung. Das Rei­sen für Alle-Logo schafft Trans­pa­renz für Rei­sen­de und signa­li­siert, dass ein Betrieb Bar­rie­re­frei­heit bie­ten kann. Im Rah­men der
Zer­ti­fi­zie­rung wird die gesam­te tou­ris­ti­sche Ser­vice­ket­te erfasst – von der Anrei­se über den Auf­ent­halt bis hin zur Gäs­te­be­treu­ung und Infor­ma­ti­on. Das Zer­ti­fi­kat hat eine  Gül­tig­keit von drei Jah­ren. Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen zur deutsch­land­wei­ten Initia­ti­ve fin­den Sie unter www.reisen-fuer-alle.de.

Das Kin­der­Fe­ri­en­Land Nie­der­sach­sen-Zer­ti­fi­kat zeich­net Anbie­ter in den Kate­go­rien kin­der- und fami­li­en­freund­li­che Unter­künf­te, gas­tro­no­mi­sche Ein­rich­tun­gen sowie Frei­zeit- und Erleb­nis­parks aus. Ver­ge­ben wird es seit Okto­ber 2011 von der Tou­ris­mus­Mar­ke­ting Nie­der­sach­sen GmbH (TMN) in Zusam­men­ar­beit mit den nie­der­säch­si­schen Rei­se­re­gio­nen und der AG Urlaub auf dem Lan­de e. V. Für jede der Kate­go­rien gibt es einen umfang­rei­chen Kri­te­ri­en­ka­ta­log, der den Min­dest­stan­dard für einen gelun­ge­nen Fami­li­en­ur­laub abbil­det. Bei der Prü­fung machen die Betrie­be je nach Kate­go­rie Anga­ben zu Wohn‑, Schlaf- und Spiel­be­reich, zur Ori­en­tie­rung vor Ort oder zu spe­zi­el­len Spei­sen­an­ge­bo­ten für Kinder.
Hin­zu kom­men Fra­gen zu Sicher­heit, Ser­vice und Sani­tär­ein­rich­tun­gen. Im Anschluss unter­sucht ein unab­hän­gi­ger, geschul­ter Prü­fer den Betrieb. Die Teil­nah­me an die­ser Zer­ti­fi­zie­rung ist frei­wil­lig und hat eine Gül­tig­keit von drei Jah­ren. Eine Über­sicht der bis heu­te 293 zer­ti­fi­zier­ten Betrie­be gibt es unter www.kinderferienlandniedersachsen.de.


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Vor­tei­le einer Ver­lags­ge­mein­schaft – das Fran­chise-Kon­zept vom Lese­r­ECHO

Das Lese­r­ECHO erscheint monat­lich zum Monats­en­de im hal­ben Ber­li­ner For­mat. Mit Ver­an­stal­tungs­tipps, Koch­re­zep­ten, Kin­der­sei­ten, Kreuz­wort­rät­seln, Bil­der­such­spie­len, Horo­sko­pen und einer regio­na­len- und über­re­gio­na­len Bericht­erstat­tung  berei­chert das Lese­r­ECHO die Medi­en­land­schaft. Tages­ak­tu­el­le Mel­dun­gen erschei­nen in unse­ren Stadt- und Gemeindeportalen.

In einem Fran­chise­pro­jekt arbei­ten unse­re Ver­le­ger / Fran­chise­neh­mer  eng zusam­men. Kos­ten­ein­spa­run­gen, Opti­mie­run­gen bei Arbeits­ab­läu­fen und die Stär­kung der redak­tio­nel­len Bericht­erstat­tung sind nur eini­ge Vor­tei­le die­ser star­ken Gemein­schaft. Unse­re Fran­chise­part­ner zah­len kei­ne Ein­stiegs- oder lau­fen­den Wer­be­ge­büh­ren. Büro­räu­me oder Laden­ge­schäf­te sind nicht not­wen­dig. Damit ent­fal­len Laden­öff­nungs­zei­ten und …

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Nur für Senio­ren: Stei­gen­de Haus­prei­se cle­ver nutzen

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Senio­ren, die schon seit Jahr­zehn­ten Wohn­ei­gen­tü­mer sind, kön­nen sich freu­en. Denn seit dem haben die Immo­bi­li­en­prei­se fast über­all in Deutsch­land kräf­tig zuge­legt, zuletzt wie­der seit 2010.
 
Doch wie lan­ge hält der Boom noch an? Und was nützt einem die­ser hüb­sche Wert­zu­wachs, wenn er genau wie das Ver­mö­gen sel­ber fest in der Immo­bi­lie gebun­den ist? „Es gibt eine cle­ve­re Lösung“, sagt Fried­rich Thie­le, Vor­stands­vor­sit­zen­der der Deut­sche Leib­ren­ten AG. „Mit einer so genann­ten Immo­bi­li­en-Leib­ren­te ist es mög­lich, das Ver­mö­gen flüs­sig zu machen, ohne dass die Senio­ren Haus oder Woh­nung ver­las­sen müs­sen.“ So kön­nen sie vom ein­ge­tre­te­nen Wert­zu­wachs sel­ber noch zu Leb­zei­ten profitieren.
 
Bei einer Immo­bi­li­en-Leib­ren­te wer­den die eige­nen vier Wän­de „ver­ren­tet“, das heißt an ein spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men wie den Markt­füh­rer Deut­sche Leib­ren­ten AG ver­kauft. Im Gegen­zug zahlt einem die Fir­ma aus Frank­furt am Main eine lebens­lan­ge Zusatz-Ren­te, die Monat für Monat zuver­läs­sig mehr Geld ins Porte­mon­naie spült. Ein­ge­stellt wird die Zah­lung erst, wenn der Seni­or ver­stirbt bzw. bei Paa­ren der Län­ger­le­ben­de ver­stor­ben ist. Außer­dem garan­tiert der Käu­fer ein lebens­lan­ges Wohn­recht für alle Leib­ren­ten­be­rech­tig­ten. So kann man bis zum Lebens­en­de in der ver­trau­ten Umge­bung woh­nen bleiben.
 
Zugrun­de gelegt wird beim Ankauf der Immo­bi­lie ihr aktu­el­ler Ver­kehrs­wert. Ver­kauft man an die Deut­sche Leib­ren­ten AG, wird der Ver­kehrs­wert von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter wie zum Bei­spiel dem TÜV Süd ermit­telt. „Vom Anstieg der Immo­bi­li­en­prei­se­pro­fi­tie­ren auch unse­re Kun­den, und zwar in Form eines bes­se­ren monat­li­chen Leib­ren­ten-Ange­bots oder einer höhe­ren Ein­mal­zah­lung“, sagt Thie­le. „Immo­bi­li­en­ver­mö­gen macht sich so dop­pelt bezahlt: Lebens­lan­ge Wohn­si­cher­heit in den eige­nen vier Wän­den und die Rea­li­sie­rung von Wert­stei­ge­run­gen in einer güns­ti­gen Markt­pha­se.“ Ein wei­te­rer Vor­teil des Leib­ren­ten-Modells: In der Regel ver­pflich­tet sich der neue Eigen­tü­mer, die ange­kauf­te Immo­bi­li­en instand zu hal­ten und dies­be­züg­li­che Kos­ten zu über­neh­men. Weil der Ver­käu­fer von die­ser Last befreit wird, ver­schafft ihm das zusätz­li­chen finan­zi­el­len Spiel­raum. Und soll­te er spä­ter mal in ein Pfle­ge­heim umzie­hen müs­sen, kann er die Immo­bi­lie ver­mie­ten oder von einem Anbie­ter wie der Deut­sche Leib­ren­ten AG auch ver­mie­ten las­sen. So erzielt er Ein­nah­men zusätz­lich zur Leib­ren­te. Selbst dabei pro­fi­tiert er übri­gens von den gestie­ge­nen Immo­bi­li­en­prei­sen, denn: Auch die Mie­ten sind in den letz­ten Jah­ren kräf­tig nach oben geklettert.
 

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Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

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Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung — Bau­mi­nis­ter Olaf Lies: „Bau­ge­neh­mi­gun­gen sol­len digi­tal, bequem und von über­all gestellt wer­den können”

Mit einer Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sol­len künf­tig über­all in Nie­der­sach­sen Bau­an­trä­ge von zuhau­se aus elek­tro­nisch gestellt und die Ver­fah­ren elek­tro­nisch abge­wi­ckelt wer­den kön­nen. Die Lan­des­re­gie­rung hat am (heu­ti­gen) Diens­tag dem Ent­wurf eines Geset­zes zur Ände­rung der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung und des Nie­der­säch­si­schen Denk­mal­schutz­ge­set­zes zuge­stimmt und beschlos­sen, den Ent­wurf zur Ver­bands­be­tei­li­gung frei­zu­ge­ben und den Land­tag hier­über zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass dem­nächst jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung bequem, kom­plett digi­tal und von über­all bean­tra­gen kann. Die­se Ände­run­gen in der Nie­der­säch­si­schen Bau­ord­nung sind ein ech­ter Mei­len­stein bei der Digi­ta­li­sie­rung von Ver­wal­tungs­ver­fah­ren”, sag­te Bau­mi­nis­ter Olaf Lies. Und auch das Arbei­ten in den Behör­den wer­de sich ändern und schnel­ler wer­den. „Künf­tig wird das par­al­le­le Abar­bei­ten von Anträ­gen inner­halb der Ämter die Regel wer­den. Das bedeu­tet, dass die Anträ­ge nicht mehr nach­ein­an­der in Rei­he abge­ar­bei­tet wer­den müss­ten. Die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter könn­ten dann zu jedem Zeit­punkt die ein­zel­nen, spe­zi­ell ihren Fach­be­reich betref­fen­den Tei­le einer Bau­ge­neh­mi­gung par­al­lel bear­bei­ten”, erläu­ter­te der Minis­ter. Die­ses lie­ge aller­dings in der Orga­ni­sa­ti­ons­ho­heit der Kom­mu­nen. Mit ent­spre­chen­der Soft­ware könn­ten bei­spiels­wei­se auch die Ver­fah­rens­stän­de von den Bau­her­rin­nen und Bau­her­ren ein­ge­se­hen und die Bau­ge­neh­mi­gun­gen abge­ru­fen wer­den. „Durch die Digi­ta­li­sie­rung der Ver­fah­ren läge hier eine enor­me Chan­ce für spür­bar beschleu­nig­te Bearbeitung.”

Die Nie­der­säch­si­sche Bau­ord­nung sei dann das ers­te Fach­ge­setz in Nie­der­sach­sen, das detail­lier­te Rege­lun­gen für ein elek­tro­ni­sches Antrags­ver­fah­ren vor­se­he. Im Vor­der­grund stün­de, für alle Betei­lig­ten ein rechts­si­che­res und effek­ti­ves Ver­fah­ren zu gewähr­leis­ten. „Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren kön­nen durch die Digi­ta­li­sie­rung effek­ti­ver, schnel­ler und kos­ten­güns­ti­ger durch­ge­führt wer­den”, ver­wies Lies auf die Vor­tei­le. „Am Ende soll jeder sei­ne Bau­ge­neh­mi­gung am sprich­wört­li­chen Küchen­tisch stel­len können.”

„Die nie­der­säch­si­schen Land­krei­se begrü­ßen die über­fäl­li­ge Digi­ta­li­sie­rung des nie­der­säch­si­schen Bau­rechts. Das ist auch ein wich­ti­ger Schritt zur Beschleu­ni­gung der Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren. Wir erhof­fen uns dadurch zudem einen Schub für die Digi­ta­li­sie­rung der öffent­li­chen Ver­wal­tung ins­ge­samt”, kom­men­tier­te NLT-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Hubert Mey­er die Vor­la­ge des Ent­wurfs durch den Bauminister.

In Nie­der­sach­sen gibt es ins­ge­samt rund 100 Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den. Laut Lies sind eini­ge Behör­den bereits sehr weit: „Der Land­kreis Osna­brück, der Hei­de­kreis und der Land­kreis Lüchow-Dan­nen­berg sind hier sicher­lich unter den Vor­rei­tern, ande­re ste­hen in den Start­lö­chern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­de das elek­tro­ni­sche Bau­ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren nicht mehr die Aus­nah­me sein. „Ein wich­ti­ger Punkt: Mit der Novel­le machen wir die digi­ta­le Antrags­stel­lung in Nie­der­sach­sen künf­tig zum Regel­ver­fah­ren. Das wird einen Schub auch bei den Bau­ge­neh­mi­gungs­be­hör­den aus­lö­sen, die viel­leicht noch nicht so weit sind.”

Ange­strebt wird, dass die Ände­run­gen gemein­sam mit der Nie­der­säch­si­schen Bau­vor­la­gen­ver­ord­nung am 1. Janu­ar 2022 in Kraft tre­ten. Über­gangs­re­ge­lun­gen sol­len es Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie den Kom­mu­nen ermög­li­chen, sich auf das neue Ver­fah­ren ein­zu­stel­len. Mit den geplan­ten Ände­run­gen wür­den auch Vor­ga­ben der Euro­päi­schen Uni­on und des Online­zu­gangs­ge­set­zes umgesetzt.

Zahl­rei­che Ver­bän­de haben nun sechs Wochen lang die Mög­lich­keit, ihre Auf­fas­sung über den Ent­wurf dem Bau­mi­nis­te­ri­um mitzuteilen.


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