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Die „Löwen“ sind nicht zu bezwingen!
Ralf Dümmel, Foto: TVNOW / Bernd-Michael Maurer
Köln, 06.11.19: Auch mit der vorletzten Folge der aktuellen Staffel konnte „Die Höhle der Löwen“ erneut die Zuschauer begeistern: 13,6 Prozent der 14- bis 59-Jährigen ließen sich am Dienstag (05.11.) um 20:15 Uhr die beliebteste Gründershow im deutschen Fernsehen nicht entgehen und sicherten dem Kölner Sender damit wieder mal die Marktführerschaft. Von den Zuschauern im Alter von 14 bis 49 Jahren schalteten sogar 16,9 Prozent ein – auch hier war VOX Marktführer. Insgesamt waren 2,64 Mio. Zuschauer ab 3 Jahren dabei, in der Spitze sogar bis zu 3,02 Mio. Und von den 30- bis 49-jährigen Frauen verfolgten hervorragende 18,1 Prozent die spannenden Pitches vor den unersättlichen „Löwen“.
Direkt im Anschluss erreichte „Goodbye Deutschland! Viva Mallorca!“ neue Bestwerte auf einen Dienstag: 9,6 Prozent der 14–59-Jährigen bzw. 12,6 Prozent der 14–49-Jährigen und insgesamt 1,10 Mio. Zuschauer ab 3 Jahren schalteten gestern ein.
Insgesamt erreichte VOX einen sehr guten Tagesmarktanteil von 8,5 Prozent bei den 14- bis 59-jährigen Zuschauern bzw. 10,3 Prozent bei den 14–49-Jährigen und war damit Tagessieger in beiden Zielgruppen.
Wer die gestrige Folge „Die Höhle der Löwen“ verpasst hat, kann sie noch 30 Tage nach Ausstrahlung kostenlos bei TVNOW.de abrufen. Am Freitag (08.11.) um 20:15 Uhr zeigt n‑tv außerdem eine Wiederholung der Sendung. In der letzten Folge, die VOX am nächsten Dienstag (12.11.) um 20:15 Uhr zeigt, wagen sich unter anderem die Gründer von „HomeShadows“ und „fairment“ in „Die Höhle der Löwen“.
Quelle: AGF/GfK/DAP video SCOPE/MG RTL D Forschung und Märkte/vorläufig gewichtet/Stand: 06.11.2019
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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