News
„Wenn den Menschen ihr Leben entgleitet“
Leer — Für einen regelmäßigen Austausch mit der Verwaltung und eine bessere Wohnraum-Versorgung von Menschen, die im Landkreis Leer rechtlich betreut werden, will sich die SPD-Landtagsabgeordnete Hanne Modder einsetzen. Das war das Fazit eines Besuchs des Betreuungsvereins Leer e.V.. Modder begleitete den Geschäftsführer des Betreuungsvereins und Berufsbetreuer Christian Olthoff einen Vormittag im Rheiderland und in Leer bei der Betreuung von Menschen, die alleine ihren Alltag nicht mehr bewältigen können.
„Ich habe die ganze Bandbreite der sozialen Probleme in unserer Gesellschaft gesehen“, meinte Modder. Sie bedankte sich bei einem Gespräch mit den 13 Berufsbetreuern des Betreuungsverein Leer e.V. für die Hilfe, die sie den Menschen geben, „denen ihr Leben entgleitet. Diese Arbeit ist für die Betreuerinnen und Betreuer belastend“. Sie kümmern sich um diejenigen, die nach einem Gerichtsbeschluss wegen ihrer sozialen, psychischen oder finanziellen Lage mit ihrem Leben nicht mehr klarkommen und Unterstützung benötigen.
Drei Anliegen hatten die Betreuerinnen und Betreuer für die Politikerin: Sie wünschen sich eine bessere Bezahlung, mehr Wohnungen für die betreuten Menschen und einen stärkeren Austausch mit der Verwaltung. Modder wies darauf hin, dass die Vergütung Bundessache sei und jetzt angehoben worden sei. Sie wünsche sich auch eine stärkere Differenzierung bei der Vergütung der Arbeit für die sehr unterschiedlichen Fälle. Die Stunde werde jetzt mit 51 Euro vergütet, „wir haben uns 70 gewünscht“, meinte Olthoff.
Die Probleme bei der Wohnungssuche hängen häufig mit der Persönlichkeit der betreuten Menschen zusammen. Modder will die Kommunen in Gesprächen für das Thema sensibilisieren. Ebenso will sie die Anregung aufnehmen, einen regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen beim Landkreis Leer zu pflegen.
„Ich bin sehr beeindruckt von der Arbeit, die hier geleistet wird“, meinte die Abgeordnete. Derzeit kümmert sich der Betreuungsverein Leer e.V. um 350 Fälle, im Landkreis Leer sind insgesamt 2300 Menschen auf eine rechtliche Betreuung angewiesen, die neben dem Betreuungsverein Leer, der Betreuungsverein Rat und Hilfe, Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer leisten.
Anzeige
Nur für Senioren: Steigende Hauspreise clever nutzen
News
Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
Anzeige