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Corona: Weiterer Todesfall im Landkreis Leer
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Ostfriesland profitiert: Windkraft als Einnahmequelle für Kommunen und Menschen
Janssen-Kucz: Städte, Gemeinden und Menschen sollen an der Energiewende mitverdienen
In Niedersachsen werden viele Städte und Gemeinden in Zukunft finanziell von Windkraft- und Photovoltaikanlagen profitieren. Gemäß dem neuen Windenergiegesetz des Landes sind die Betreiber dieser Anlagen verpflichtet, eine sogenannte Akzeptanzabgabe an die betroffenen Kommunen zu zahlen. Dieses Gesetz wurde heute vom Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen verabschiedet. “Das ist die Demokratisierung der Energiewende. Wir sorgen dafür, dass alle profitieren können. Die Menschen sehen bald ganz konkret, welcher Nutzen auch für sie durch erneuerbare Energien entsteht”, sagt die Landtagsabgeordnete Meta Janssen-Kucz aus Leer/Borkum.
Im Durchschnitt wird jede neue Windkraftanlage durch die Akzeptanzabgabe etwa 30.000 Euro jährlich für die Gemeindekassen abwerfen. Der Abgabesatz beträgt 0,2 Cent je Kilowattstunde, auch große Freiflächen-Solaranlagen unterliegen der jährlichen Zahlungspflicht. “Über die Jahre hinweg kommt hier so viel zusammen, dass mit dem Geld in den Kommunen in Ostfriesland viel bewegt und am Laufen gehalten werden kann, wie Schwimmbäder, Büchereien oder Jugendtreffs”, ist die Grünen-Politikerin überzeugt. Darüber hinaus teilt Janssen-Kucz mit, dass die Betreiber der Anlagen den Menschen vor Ort oder den Gemeinden zusätzliche Angebote machen müssen. Das könnten etwa vergünstigte Stromtarife sein, aber auch Sparbriefe oder die direkte Beteiligung an den Unternehmen.
“Dieses Gesetz soll einfach und unmittelbar greifen, es bindet die Menschen ein und ist darauf ausgelegt, keine weiteren bürokratischen Hürden aufzubauen”, sagt die Abgeordnete, die zugleich Vorsitzende im Landtagsausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist. Ob es später nötig werden könnte, einzelne Regelungen anzupassen, soll laut Janssen-Kucz eine Überprüfung in zwei Jahren ergeben. “Dieses Gesetz ist wegweisend. Es wird bundesweit Nachahmer finden”, glaubt sie und verweist auf einen weiteren zentralen Inhalt des beschlossenen Regelwerks. Das Gesetz schreibt vor, dass die Vorranggebiete für Windenergie in Niedersachsen verdoppelt werden und auf 2,2 Prozent der Landesfläche anwachsen. “Das Windenergiegesetz gibt uns den nötigen Rückenwind, um den Ausbau der Erneuerbaren weiter voranzutreiben. Indem wir die Menschen einbinden, wird die Aufbruchstimmung in Sachen Energiewende noch so richtig verstärkt.”
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Wichtige verkehrsbehördliche Mitteilung: Ledabrücke für Bauwerksprüfung gesperrt
Verkehrsbehördliche Mitteilung: Bauwerksprüfung an der Ledabrücke
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Aurich) informiert über eine bevorstehende turnusmäßige Bauwerksprüfung an der Ledabrücke (B 70/Papenburger Straße). Ziel dieser Prüfung ist es, den Bauwerkszustand zu beurteilen und mögliche Veränderungen frühzeitig zu erkennen.
Zu diesem Zweck wird die Ledabrücke am 06. Mai und 07. Mai 2024 jeweils in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr gemäß § 45 StVO für jeglichen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Zeiten der Maßnahmen Planungstermine sind und von der tatsächlichen Dauer abweichen können.
Radfahrer und Fußgänger haben die Möglichkeit, diesen Bereich einseitig zu passieren. Die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge wird jederzeit gewährleistet. Für den Kraftfahrzeugverkehr sind Umleitungen ausgewiesen:
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Fahrerinnen und Fahrer aus Richtung Papenburg: Nutzen Sie die U1 über die B 438 in Richtung Rhauderfehn, dann die B 72, die A 28 und die B 436 nach Leer.
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Verkehrsteilnehmer aus Leer in Richtung Papenburg: Fahren Sie die U2 über die B 436, dann auf die A28, an der Anschlussstelle Filsum auf die B 72 und in Höhe Rhauderfehn auf die B 438.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Anbringung/Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft, und die Umleitung ist entsprechend ausgeschildert.
Für weitere Informationen stehen die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich sowie örtliche Behörden zur Verfügung.
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