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Perspektivplanung für Kita und Schule für März bleibt bestehen
Zum Bedauern von Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne sind weitere Öffnungen im Bildungsbereich zur nächsten Woche nicht möglich. Hintergrund sind nach Worten des Ministers die stagnierende Entwicklung der 7‑Tage-Inzidenz sowie die Unsicherheiten durch die Coronavirus-Varianten. Dessen unbenommen bleibe das Ziel, im März wieder mehr Kindern Bildung und Betreuung anbieten zu können. Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Leider sind wir keinen wirklichen Schritt weiter, sondern treten seit zwei Wochen auf der Stelle beim Infektionsgeschehen. Wenn man dann die diffuse Lage, die durch die Coronavirus-Mutationen entstanden ist, mit hinzunimmt ins Gesamtbild, ist leider sehr klar ersichtlich, dass wir auf dieser Grundlage zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr machen können, als aktuell bereits läuft. Wir müssen die Lage weiter analysieren und im Blick behalten, damit wir unser Ziel, so schnell wie möglich wieder mehr Kinder und Jugendliche in die Kitas und Schulen zu lassen, Anfang März umsetzen können. Unsere Planungen haben dabei sowohl den 1. März umfasst, aber auch spätere Zeitpunkte nicht ausgeschlossen. Wir stehen in den Startblöcken, aber die Pandemie lehrt, dass Unwägbarkeiten bleiben”, so der Kultusminister. Es sei nach wie vor Planungsgrundlage, für eine Übergangsphase nach Ende des Lockdowns bei verbesserter Infektionslage möglichst alle Schulen im Wechselunterricht nach Szenario B laufen zu lassen. Für Kitas wäre das Szenario B, das normale Gruppengrößen aber eine Verbot des Durchmischens der Gruppen beinhaltet, in diesem Fall vorgesehen. Tonne: „Damit hätten wir ein regelmäßiges Präsenzangebot für alle Kinder und Jugendliche. Das halte ich nach wie vor für enorm wichtig, denn die physischen und psychischen Belastungen werden immer größer. Der Lockdown dauert schon lang und die kontaktarme Zeit drückt natürlich auf die Gemüter. Die Kinder brauchen ihre Peergroup, ihre Freundinnen und Freunde, ihre Erzieherinnen und ihre Bezugspersonen, ob Kita-Fachkräfte, Lehrkräfte oder pädagogische Mitarbeiter. Ich kann die Enttäuschung sehr gut nachvollziehen, dass das noch nicht am 1. März sein kann. Diese Perspektivplanung bleibt bestehen und wir werden alles daransetzen, dass wir bereits im März wieder einen Schritt weiterkommen. Wir werden im Kontext der anstehenden Bund-Länder-Beratungen die Lagebewertung aktualisieren.” |
Lockdown — Was wir trotzdem können
Lockdown bis Ostern? Wir sind für euch da!
Wie du weißt, befindet sich der Einzelhandel größtenteils im Lockdown. Dennoch wollen wir euch bestmöglich beraten und beim Kauf eures neuen Traumrades zur Seite stehen.
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Auch Probefahrten sind unter vorherigenr Terminabstimmung möglich. Die nötigen Abstands- und Hygieneregeln werden selbstverständlich beachtet.
Beratung vor dem Kauf gewährleistet
Da ein neues Fahrrad zum Kunden passen muss, bieten wir außerdem eine telefonische Bedarfsanalyse an. Ein Mitarbeiter ermittelt mithilfe unseres Radlabors z.B. die richtige Rahmengröße für dich. Anschließend suchst du dir maximal 3 Räder aus. Dafür kannst du den Warenkorb im Onlineshop durchstöbern oder dir von uns Bilder über E‑Mail oder WhatsApp zuschicken lassen. Deine favorisierten Räder werden dann für dich passend eingestellt.
Im Anschluss vereinbaren wir einen Termin zur Auslieferung. Diese erfolgt in einem Umkreis von bis zu 50 Kilometer rund um Dörpen kostenlos.
Auf deinem eigenen Grundstück kannst du die ausgesuchten Räder ausgiebig Probe fahren. Auch die Bezahlung kann anschließend direkt vor Ort bar und per EC-Karte oder auf Rechnung getätigt werden.
Jeder Käufer wird das perfekte Rad finden
Egal wie, wir finden mit Sicherheit einen Weg das ideale Fahrrad oder E‑Bike für dich zu finden. Wenn die Corona-Maßnahmen dann gelockert werden, bist du bereits mit deinem neuen Traumrad ausgestattet und startklar für ausgiebige Radtouren 😉
Unsere Werkstatt ist vom Lockdown übrigens nicht betroffen und hat Mo.-Fr. von 9–18 Uhr und Samstag 10–14 Uhr für euch geöffnet (Feiertage ausgeschlossen).
Bleibt gesund
Euer Team von Zweirad Hackmann
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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