News
Start der Tierschutzlehrer-Weiterbildung 2019
Zum achten Mal startet an diesem Wochenende die Tierschutzlehrer-Weiterbildung des Deutschen Tierschutzbundes. Im Rahmen von fünf Wochenend-Modulen erlernen die Teilnehmer das Fachwissen, aber auch das notwendige Werkzeug, um Kinder im Tierschutz unterrichten zu können. Die Inhalte und Methoden sind für den Unterricht mit Kindern von der Grundschule bis zur sechsten Klasse ausgerichtet.
„Ziel ist es, dass die Tierschutzlehrer mit dem in der Weiterbildung erlernten Handwerkszeug Empathie bei den Kindern zu Tieren aufbauen und mit ihnen gemeinsam Handlungsalternativen entwickeln können – etwa was den Fleischkonsum oder den Umgang mit Heimtieren angeht“, sagt Verena Klebolte, Jugendreferentin beim Deutschen Tierschutzbund, die die Weiterbildung leitet.
Die Weiterbildung ist in die Module “Heimtiere”, “Schule & Lernen”, “Tier & Mensch”, “Tiere in der Landwirtschaft” und “Wildtiere” gegliedert, die zwischen März und Oktober an der Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes in Neubiberg bei München stattfinden. Hier lernen die 20 Teilnehmer anhand von Beispielen, wie sie Tierschutz an Kinder verschiedener Altersstufen altersgerecht vermitteln können. Zu jedem der angebotenen Themenbereiche werden im Seminarverlauf konkrete Unterrichtsvorschläge besprochen. Zur Ausbildung gehören neben Fachvorträgen und didaktischen Umsetzungsmöglichkeiten auch anschauliche Exkursionen, etwa in ein Tierheim, ein Versuchslabor für Alternativmethoden zu Tierversuchen oder zu einem Biobauernhof.
In den letzten Jahren wurden bereits mehr als 120 Tierschutzlehrer ausgebildet, darunter Lehrer, Tierärzte und ehrenamtlich Engagierte, die den Tierschutzgedanken im Rahmen von Unterrichtsbesuchen, AGs oder Jugendgruppenstunden in Tierschutzvereinen an Kinder und Jugendliche vermitteln und mit ihnen gemeinsam Handlungsalternativen entwickeln. Eine Bewerbung zur Teilnahme ist wieder ab Herbst für das Folgejahr möglich. Mehr Informationen zur Tierschutzlehrer-Ausbildung, einen Film dazu sowie eine Suchmaschine, in der Tierschutzlehrer aus der Umgebung gefunden werden können, finden Interessierte unterwww.jugendtierschutz.de/tierschutzlehrer
Anzeige
Nur für Senioren: Steigende Hauspreise clever nutzen
News
Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
Anzeige