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Energycoop stellt Lieferung ein
Der Energieanbieter energycoop eG aus Osnabrück ist insolvent. Wie das Amtsgericht Osnabrück bekanntgegeben hat, wurde am 4. April ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Zeitgleich wurde die Belieferung von Kunden mit Strom und Gas eingestellt. Der Marktwächter Energie erklärt, was Kunden jetzt wissen müssen.
Was bedeutet der Lieferstopp für die Kunden von energycoop?
Wer bisher von energycoop mit Strom oder Gas versorgt wurde, fällt nun automatisch in die sogenannte Ersatzversorgung. Das bedeutet, die Kunden werden weiter beliefert, jedoch vom örtlichen Grundversorger. Niemand muss also fürchten, plötzlich ohne Strom oder Gas dazustehen.
Allerdings ist es rechtlich nicht ganz eindeutig, ob mit dem Ende der Belieferung auch zugleich die bestehenden Verträge enden. Kunden sollten ihre Verträge daher vorsorglich kündigen.
Außerdem wichtig: Alle Zahlungen an energycoop, zum Beispiel durch Daueraufträge, sollten umgehend gestoppt werden. Zudem sollten Kunden den Stand ihres Strom- oder Gaszählers ablesen, dem örtlichen Netzbetreiber mitteilen und am besten per Foto dokumentieren.
Nach eigenen Angaben hatte der Anbieter zuletzt rund 45.000 Kunden.
Welche Folgen hat das Insolvenzverfahren für Kunden, die noch Geld von energycoop bekommen?
In den vergangenen Monaten haben sich viele Kunden beim Marktwächter Energie für Niedersachsenbeschwert, da energycoop auf Rechnungen ausgewiesene Guthaben nicht ausgezahlt hat. Mit dem Insolvenzantrag wird es jetzt leider nicht einfacher, diese Ansprüche durchzusetzen: Zwar können Verbraucher ihre Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens anmelden, die Erfahrung mit früheren Firmenpleiten zeigt jedoch, dass Kunden am Ende oft nur einen kleinen Teil ihrer ursprünglichen Forderungen zurückerhalten. Zudem kann es Jahre dauern, bis ein Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.
Wegen der anhaltenden Beschwerden über energycoop hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen das Unternehmen Anfang des Jahres abgemahnt. Durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden laufende Gerichtsverfahren jedoch unterbrochen. Eine Übermittlung von Unterlagen an den Marktwächter Energie zur Unterstützung bei einer Verbandsklage ist daher zunächst nicht mehr erforderlich.
Wie können Kunden ihre Forderungen anmelden?
Die Forderungen müssen schriftlich beim Insolvenzverwalter eingereicht werden. Dies ist allerdings noch nicht während des vorläufigen Insolvenzverfahrens, sondern erst später, im eigentlich Verfahren, möglich. Betroffene Verbraucher sollten mit ihrer Meldung also unbedingt noch warten – verfrüht eingereichte Forderungen sind unwirksam und werden nicht berücksichtigt.
Mehr Infos zum Ablauf eines Insolvenzverfahrens und zur Anmeldung von Forderungen finden Sie hier.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO.de