News
Campingsaison 2018 verzeichnete sattes Plus
Rund 34,5 Millionen Übernachtungen aus dem In- und Ausland – und damit das fünfte Rekordjahr in Folge – verzeichnete die deutsche Campingwirtschaft im Jahr 2018 nach den Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Laut der amtlichen Statistik kann ein Plus bei den Übernachtungen von 11,3 % gegenüber dem bisherigen Spitzenjahr 2017 ausgewiesen werden. Von 2008 bis 2018 konnte nunmehr ein Gesamtwachstum von 50 % erreicht werden, in dieser Zeitspanne stieg die Zahl der Übernachtungen von 23 Mio. auf jetzt 34,5 Mio. an.
Im bundesweiten Vergleich ist Bayern Campingland Nr. 1. In Bayern konnten bei einem Plus von 9,9 % fast 6,2 Millionen Übernachtungen auf den hiesigen Campingplätzen gezählt werden. Hinter Bayern folgen Mecklenburg-Vorpommern (5 Mio. Ü.), Niedersachsen (4,9 Mio. Ü.) und Baden-Württemberg (4,6 Mio. Ü.). Positiv gestaltete sich das Campingjahr deutschlandweit in allen Bundesländern: Jedes Bundesland konnte im Jahr 2018 Zuwächse sowohl bei den Ankünften als auch bei den Übernachtungen auf den hiesigen Campingplätzen gegenüber dem Vorjahr erzielen.
Starker Binnenmarkt: 86,1 % der Übernachtungen wurden von deutschen Campingurlaubern generiert, bei Zuwächsen von 11,2 % gegenüber dem Vorjahr. Mit dem Blick auf die ausländischen Gäste bleibt ein weiterer Rekord festzuhalten: 4,7 Mio. Übernachtungen ausländischer Campingurlauber auf deutschen Campingplätzen, dies bedeutet ein Zuwachs von 12,1 % und einen historischen Spitzenwert. Die meisten ausländischen Campingübernachtungen fallen auf Camper aus den Niederlanden, diese generieren rund die Hälfte der ausländischen Übernachtungen. Nach den Niederlanden sind die Schweiz (14,9 %), Dänemark (5,9 %) und Belgien (5,4 %) als bedeutendste ausländische Quellmärkte zu benennen.
Dr. Gunter Riechey, Präsident des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland e. V., freut sich über die positive Gesamtbilanz des vergangenen Camping-Jahres. Dennoch weist er darauf hin, dass man sich nicht auf den Erfolgen der letzten Jahre ausruhen dürfe. „Camping bedeutet als besonders naturnahe Urlaubsform Innovation und Erlebnis. Die Campingplätze in Deutschland dürfen nicht aufhören sich weiterzuentwickeln und sich an neuen Urlaubstrends zu orientieren und Themen wie zum Beispiel der Digitalisierung offen gegenüberzustehen. Auch moderne und außergewöhnliche Übernachtungsangebote, wie z.B. Mobilheime als Mietunterkünfte, könnten dabei zukünftig den entscheidenden Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen.“ Hier beklagt allerdings die Branche in vielen Bundesländern noch gesetzgeberische Defizite. Zur Behebung dieser Defizite hat der Verband eine eigene Musterverordnung für Camping- und Wochenendplätze erarbeitet, diese ist im Onlineshop unter www.bvcd.de abrufbar.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Monatserhebung im Tourismus — Dezember 2018
Foto: Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de
Anzeige
Nur für Senioren: Steigende Hauspreise clever nutzen
News
Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
Anzeige