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Internationaler Tag der Pflege — Diakonie dankt den “Alltagsheldinnen”
Am Internationalen Tag der Pflege am 12. Mai bedankt sich die Diakonie bei ihren “Alltagsheldinnen” in der Pflege für ihre wertvolle Arbeit und ihr Engagement. “Wenn wir wollen, dass Pflege ein attraktiver Beruf bleibt, müssen wir uns weiterhin für gute Arbeitsbedingungen und mehr gesellschaftliche Anerkennung einsetzen”, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. “Wir brauchen deutlich mehr Pflegekräfte um die Arbeitsverdichtung zu reduzieren und die Vereinbarkeit von Familie und Pflegeberuf zu verbessern.
Eine attraktive Ausbildung und Aufstiegsmöglichkeiten sind ebenso entscheidend für die Gewinnung von neuen Pflegekräfte wie eine faire Bezahlung “, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Deshalb mache sich die Diakonie für bessere Rahmenbedingungen für die Pflegebranche stark. Leider setze sich in der Politik die Einsicht nur langsam durch, dass eine Reform der Pflegeversicherung dringend notwendig sei, damit nicht jede Verbesserung in der Pflege auf Kosten der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen gehe und der Eigenanteil für das Pflegeheim stetig steige. “Nur mit einem Gesamtkonzept werden wir unsere Pflegekräfte halten und mehr Menschen für diesen Beruf gewinnen können”, betonen die beiden Diakonie-Vorstände, die sich in einer Videobotschaft bei allen Pflegekräften in diakonischen Pflegeeinrichtungen und — diensten bedanken:
Pflege in Zahlen: Deutschland wird immer älter. 2013 waren etwa 4,4 Millionen Menschen 80 Jahre und älter, 2050 werden es Schätzungen zufolge 10 Millionen sein. Mit dem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Ende 2017 waren in Deutschland 3,4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Nach wie vor werden die meisten pflegebedürftigen Menschen — 2,59 Millionen — zu Hause versorgt. In Deutschland arbeiten etwa 1,15 Millionen Menschen in der Pflege. Der Diakonie angeschlossen sind in 2.755 Pflegeheime und 1.756 ambulanten Pflegedienste und Beratungsstellen mit etwa 153.000 hauptamtlichen Mitarbeitenden. Durchschnittlich muss ein Pflegebedürftiger derzeit 1.830 Euro monatlich als Eigenanteil für ein Pflegeheim aufbringen, wobei es beträchtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt. Die Durchschnittsrente lag 2017 bei 1.018 Euro monatlich. Quellen: Pflegestatistik 2017 des Statistischen Bundesamtes, Einrichtungsstatistik 206 der Diakonie Deutschland, PKV-Pflegedatenbank, Statistik der Deutschen Rentenversicherung 2018.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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