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TOURISMUS ALS MOTOR DER REGIONEN STÄRKEN!
„Gerade in Städten und Gemeinden abseits der Metropolen sind Arbeitsplätze und bessere Infrastruktur eng mit dem Tourismus verknüpft. Durch regionale und länderübergreifende Kooperation kann weiteres Entwicklungspotenzial gehoben werden“, sagten der Vorsitzende des DStGB-Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Verkehr, Bürgermeister Ingo Hacker (Neuhausen auf den Fildern) und Bürgermeisterin Andrea Jedzig (Treuen) anlässlich der Sitzung des Ausschusses in der Stadt Treuen. Ein Beispiel für die Zusammenarbeit über Gebietsgrenzen stellen die Aktivitäten des länderübergreifenden Tourismusverbands Vogtland dar.
Mit einer neuen Strategie des Bundes soll der Tourismus in Deutschland als Wirtschaftsfaktor gestärkt und auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet werden. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien verständigt, gemeinsam mit den Ländern eine Nationale Tourismusstrategie zu entwickeln. Unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurden nun erste Eckpunkte mit Zielen und Handlungsfeldern entwickelt. Betont wird dabei unter anderem die notwendige Stärkung der verkehrlichen wie digitalen Infrastruktur in den Regionen als wichtige Voraussetzung für die Tourismusentwicklung. Auch die Forderung der Kommunen nach einer erhöhten Zugänglichkeit von Fördermitteln gerade für kleine und mittlere Städte und Gemeinden wurde von der Bundesregierung als Ziel aufgegriffen.
Im Rahmen eines Positionspapiers hatte der DStGB zudem die Erleichterung von Unternehmensnachfolgen, gezielte Strategien zur Behebung des Fachkräftemangels, die Optimierung der Schulferienregelungen sowie eine Beachtung der Chancen und Risiken der Sharing-Ökonomie, insbesondere im Bereich der Ferienwohnungen, angeregt.
„Für den weiteren Prozess hin zu einem nationalen Aktionsplan gilt es nun, konkrete Maßnahmenvorschläge zu entwickeln, um die Tourismusentwicklung in den Kommunen zu unterstützen. Dazu gehört auch, vorhandene Förderprogramme von EU, Bund und Ländern zu verstetigen und an zentralen Stellen von Bund und Ländern zu vernetzen und zu bündeln. Bestehende Verfahren müssen vereinfacht werden, da diese gerade für Kommunen mit geringer Verwaltungskraft immer schwieriger zu durchdringen sind“, forderten Hacker und Jedzig abschließend.
Neben dem Bund und insbesondere den Ländern wird der Tourismus von den Kommunen beispielsweise durch die kommunale Tourismusförderung unterstützt. Der Tourismus ist in Deutschland ein Milliardenmarkt mit hoher Bedeutung für die Städte und Gemeinden. Etwa 3 Millionen Arbeitsplätze hängen am Tourismus. Im Jahr 2018 wurde mit 477 Millionen Übernachtungen in Deutschland ein neuer Rekordwert erreicht.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de — Pilsumer Leuchtturm
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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