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Leer. Papiertonne : Modellversuch beginnt im Juli
Papiertonne: Modellversuch beginnt im Juli Rund 2500 Haushalte im Landkreis Leer nehmen an der Erprobungsphase teil
Der Landkreis Leer beginnt am 1. Juli mit einem Modellversuch in der Abfallwirtschaft: In zwei ausgewählten Testgebieten in der Stadt Leer und der Gemeinde Westoverledingen werden Papier und Kartonagen ein Jahr lang in Müllbehältern eingesammelt statt wie üblich in Säcken. Es gibt zwei Testgebiete: eins in der Stadt Leer (Bingum, Bingumgaste, Leerort, Altstadt, Groninger Straße, Moormerland-Siedlung), das andere in der Gemeinde Westoverledingen (Ortsteile Ihrenerfeld, Steenfelde und Flachsmeer). Insgesamt nehmen an dem Modellversuch rund 2500 Haushalte teil.
Die Altpapiertonnen sind dunkelgrau, mit blauem Deckel. Sie haben ein Fassungsvermögen von 240 Litern. Die Behälter werden in den letzten beiden Juniwochen an die Haushalte in den Testgebieten ausgeliefert. Der Abfuhrrythmus für Papier und Kartonagen in den Versuchsgebieten ändert sich: Für die Dauer des Modellversuchs wird die Papiertonne alle vier Wochen geleert; Restmüll, Grünabfall und Leichtverpackungen werden weiterhin wöchentlich abgeholt. Die erste Leerung der Altpapiertonnen erfolgt in der 30. Kalenderwoche (22. bis 26. Juli). Anders als bei den Säcken dürfen Kartonagen nicht neben den Behälter gelegt werden; sie gehören in die Tonne.
Die Haushalte, die an dem Modellversuch teilnehmen, werden zweimal befragt: einmal vor dem Start und dann noch einmal vor Beendigung der Testphase. Die Ergebnisse der beiden Haushaltsbefragungen werden zur Auswertung des Modellversuchs herangezogen.
Zur Informationskampagne vor dem Start gehört der Einsatz eines Infomobils. Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsbetriebs stehen an zentralen Plätzen in den Testgebieten, stellen die neue Altpapiertonne vor und beantworten Fragen: Mittwoch, 12. Juni: 9 bis 12 Uhr CAP-Markt/Parkplatz Liegnitzer Hof in Leer; 13 bis 16 Uhr Parkplatz Dahlienstraße/Tulpenstraße in Steenfelde; Donnerstag, 13. Juni: 9 bis 12 Uhr Parkplatz Blumenstraße/Parkstraße in Ihrenerfeld; 13 bis 16 Uhr Parkplatz beim Markant-Markt Ulrichs, Königstraße in Flachsmeer.
Bürger des Landkreises Leer können sich kostenlos die App MyMüll auf ihr Smartphone laden. Sie bietet Vorteile auch für die Teilnehmer des Modellversuchs. Zu den Funktionen der App gehören zum Beispiel die Erinnerung an alle Abfuhrtermine und Informationen über Neuigkeiten aus der Abfallwirtschaft. Die App wird ständig aktualisiert.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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