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“Weiße Flecken ade!” Ausbauoffensive Mobilfunk kommt.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de
Mobilfunk: Geschäftsführende Vorstände der CDU/CSU und SPD-Bundestagsfraktion beschließen Ausbauoffensive
Weiße Flecken in Ostfriesland sowie im Emsland sollen bald endgültig der Vergangenheit angehören. Die Geschäftsführenden Vorstände der CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktion haben heute auf einer gemeinsamen Klausurtagung eine Zukunftsoffensive für die Mobilfunkinfrastruktur in Deutschland beschlossen. Daran hatte auch die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann mitgewirkt. Diese ist nämlich in ihrer Fraktion für das Thema Ländliche Regionen zuständig.
“Ohne Mobilfunk läuft heute eigentlich nichts. Eine flächendeckende Versorgung ist für Bürger und Betriebe unverzichtbar. Es darf keine Klassengesellschaft auf dem Weg in die digitale Zukunft geben. Der Anschluss an den Rest der Welt darf keine Frage des Wohnortes, des Betriebssitzes oder der Milchkanne sein. Aber gerade in ländlichen Regionen sind wir davon zum Teil noch weit entfernt. Da reiht sich Funkloch an Funkloch. Für diese Regionen stoßen wir heute die Tür in die digitale Zukunft auf. Denn wir haben uns auf wesentliche Schritte im Kampf gegen die Flecken geeinigt.”
Der Bund wird sich erstmals finanziell und organisatorisch beim Mobilfunknetzausbau engagieren. Dazu wird eine bundeseigene Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) gegründet. Bisher erfolgte der Mobilfunknetzausbau ausschließlich durch private Unternehmen im Wettbewerb oder mit Versorgungsauflagen. Durch die MIG wird es eine dritte Möglichkeit geben. Diese wird sich um den zügigen Bau von Mobilfunkmasten in unterversorgten Regionen kümmern. Die Masten sollen vorrangig auf bundeseigenen Flächen stehen. Die Kommunen werden dabei durch die neue Gesellschaft zügig unterstützt — auch finanziell.
Auch die Transparenz des Netzausbaus wird deutlich erhöht. Der Bund wird bis 2020 eine Netzzustandsanalyse veröffentlichen. Diese soll öffentlich einsehbar sein. So werden weiße Flecken für jedermann sichtbar. Kunden können sich zukünftig vor der Wahl des Netzbetreibers über die Qualität des Netzes informieren. Die Mobilfunknetzbetreiber werden verpflichtet, über die konkrete Netzabdeckung zu informieren. Darüber hinaus wird die Bundesnetzagentur gestärkt. Diese wird zukünftig mehr Möglichkeiten haben, Ansprüche aus bestehenden Versorgungsauflagen durchsetzen zu können.
Gitta Connemann ist zufrieden: “Weiße Flecken gehören bunt — und das so schnell wie möglich. Die Entscheidungen sind für Ostfriesland wichtig. Wo der wirtschaftliche Ausbau des Netzes nicht funktioniert, werden wir staatlich helfen. Gleichzeitig werden wir mit einer neuen Ausbauoffensive den Sprung zum nächsten Mobilfunkstandard 5G schaffen. Damit sind die Rahmenbedingungen für unsere Zukunft gesetzt. Weiße Flecken ade!”
Die Bundesregierung wird in Kürze ihren Entwurf für eine Gesamtstrategie zum Mobilfunkausbau vorlegen. Dieses Gesamtkonzept wird durch die Maßnahmen des Beschlusses der geschäftsführenden Vorstände der CDU/CSU- und SPD-Bundestagsfraktion ergänzt. Im Anschluss muss der Deutsche Bundestag alle zur Umsetzung notwendigen Beschlüsse fassen.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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