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Brons kritisiert Erhöhungen der Gewerbesteuerhebesätze
Foto: Ingo Tonsor@LeserECHO.de – Rathaus in Warsingsfehn ( Moormerland )
IHK veröffentlicht Umfrage
Erneut haben zahlreiche Städte und Gemeinden im Bezirk der IHK für Ostfriesland und Papenburg ihre Gewerbesteuerhebesätze erhöht. In diesem Jahr waren es insgesamt neun Kommunen in der Region. Das geht aus einer aktuellen Umfrage der IHK bei den 64 Städten und Gemeinden der Region hervor. Im Vorjahr waren es schon zwölf und in 2017 bereits elf Kommunen. Die IHK warnt davor, die Steuerschraube immer weiter anzuziehen. „Das ständige Drehen an den Gewerbesteuerhebesätzen ist für die Wirtschaft nicht akzeptabel“, kritisiert IHK-Präsident Dr. Bernhard Brons. Bereits durch die gute Konjunktur würden aufgrund der steigenden Gewerbeerträge zusätzliche Steuereinnahmen in die kommunalen Kassen gespült. Kein Verständnis zeigt die IHK auch dafür, dass Gemeinden, die auf Zuschüsse des Landes angewiesen seien, vom Land zur Ausschöpfung der eigenen Finanzquellen angehalten würden und allein schon deshalb ihre Hebesätze erhöhten.
Den niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz im IHK-Bezirk hat nach wie vor die Gemeinde Moormerland mit 320 Punkten, dicht gefolgt von Westoverledingen mit einem Hebesatz von 330 Punkten. Den höchsten Hebesatz mit 440 Punkten haben unverändert die Gemeinden Firrel und Schwerinsdorf aus der Samtgemeinde Hesel.
Die höchsten Hebesatz-Steigerungen bei der Gewerbesteuer gab es für dieses Haushaltsjahr mit 30 auf 370 Punkte in Filsum (Samtgemeinde Jümme) sowie mit 25 auf 360 Punkte in der Gemeinde Jemgum. Die Stadt Weener sowie die Gemeinden Neukamperfehn und Neuharlingersiel erhöhten ihre Hebesätze immerhin um jeweils 20 auf 380 Punkte. Unternehmen in diesen Gemeinden müssen in diesem Jahr bei gleichem Gewinn deutlich mehr Gewerbesteuern zahlen als in 2018.
Auf Kapitalgesellschaften schlagen Hebesatzsteigerungen voll durch, da sie — anders als Personengesellschaften und Einzelunternehmer — ihre Gewerbesteuer nicht mit der Einkommensteuer verrechnen können. Neben Großunternehmen sind hiervon insbesondere viele kleine und mittelständische GmbHs betroffen.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A, der land- und forstwirtschaftliche Grundstücke unterliegen, variieren zwischen 320 Punkten in Emden, Moormerland und Westoverledingen sowie 600 Punkten auf Baltrum.
Die Hebesätze für die Grundsteuer B, der auch die meisten Betriebsgrundstücke unterliegen, rangieren zwischen 320 Punkten in Moormerland, Nortmoor und Westoverledingen sowie 600 Punkten auf Baltrum.
Die vollständige Übersicht mit allen derzeit gültigen Hebesätzen finden Sie unter www.ihk-emden.de, Dok.-Nr. 5613.
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Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Änderung der Niedersächsischen Bauordnung — Bauminister Olaf Lies: „Baugenehmigungen sollen digital, bequem und von überall gestellt werden können”
Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.
„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren”, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten”, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.”
Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden”, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.”
„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt”, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.
In Niedersachsen gibt es insgesamt rund 100 Baugenehmigungsbehörden. Laut Lies sind einige Behörden bereits sehr weit: „Der Landkreis Osnabrück, der Heidekreis und der Landkreis Lüchow-Dannenberg sind hier sicherlich unter den Vorreitern, andere stehen in den Startlöchern oder haben sich schon auf den Weg gemacht.” Mit den geplanten Änderungen würde das elektronische Baugenehmigungsverfahren nicht mehr die Ausnahme sein. „Ein wichtiger Punkt: Mit der Novelle machen wir die digitale Antragsstellung in Niedersachsen künftig zum Regelverfahren. Das wird einen Schub auch bei den Baugenehmigungsbehörden auslösen, die vielleicht noch nicht so weit sind.”
Angestrebt wird, dass die Änderungen gemeinsam mit der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Übergangsregelungen sollen es Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen ermöglichen, sich auf das neue Verfahren einzustellen. Mit den geplanten Änderungen würden auch Vorgaben der Europäischen Union und des Onlinezugangsgesetzes umgesetzt.
Zahlreiche Verbände haben nun sechs Wochen lang die Möglichkeit, ihre Auffassung über den Entwurf dem Bauministerium mitzuteilen.
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